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Tod Trayvon Martins ungesühnt

USA Das Justizministerium stellt die Ermittlungen gegen den Todesschützen George Zimmerman ein. „Eine bittere Pille für die Eltern“, sagt deren Anwalt

Der Tod Trayvon Martins hatte in den USA eine landesweite Debatte über aktuelle Formen des Rassismus hervorgerufen

BERLIN taz | Der Tod des 17-jährigen Trayvon Martin bleibt ungesühnt. Das US-Justizministerium gab am Dienstag bekannt, dass auch die Ermittlungen der Bundesregierung gegen den Todesschützen George Zimmerman ergebnislos eingestellt werden. Zimmermann hatte den schwarzen Teenager im Februar 2012 in Florida erschossen und war im Juli 2013 von einem Gericht des Bundesstaats freigesprochen worden.

Zwei Tage nach dem Freispruch hatte das Justizministerium dann eigene Ermittlungen angekündigt: Nicht wegen Mordes, dessen ihn die Jury für unschuldig befunden hatte, sondern wegen der Verletzung von Trayvon Martins Persönlichkeitsrechten. Dahinter stand die Vermutung, Zimmerman habe die Konfrontation mit dem 17-Jährigen in jener Wohnanlage in Florida nur deshalb gesucht, weil er Martin aufgrund seiner Hautfarbe für verdächtig hielt.

Für diesen Verdacht, der die Tötung Trayvon Martins in die Nähe eines „Hate Crimes“ gerückt hätte, fand das Justizministerium allerdings keinerlei handfeste Beweise, wie es nun bekannt gab. Die ranghöchste Bürgerrechtsbeauftragte des Ministeriums, Vanita Gupta, erklärte: „Unsere Entscheidung, keine Anklage zu erheben, bedeutet keinesfalls eine Billigung der Schüsse, die zum Tod von Trayvon Martin geführt haben. Sie beruht einzig und allein auf den hohen rechtlichen Hürden, die in solchen Fällen zu überwinden sind.“

Die Eltern des getöteten Jugendlichen wollten sich zunächst nicht zu der Entscheidung äußern. Es sei „eine bittere Pille für sie“, erklärte ihr Anwalt Ben Crump. „Sie haben der Familie und mir erklärt, dass es, weil Trayvon selbst seine Version der Ereignisse nicht vorbringen konnte, nicht ausreichend Beweise für eine Anklage gab. Das ist die Tragödie“, sagte Crump.

Der Tod Trayvon Martins hatte eine landesweite Debatte über aktuelle Formen des Rassismus und der Vorurteile insbesondere gegenüber schwarzen Jugendlichen hervorgerufen. Auch in anderen Fällen prüft das Justizministerium entsprechende Vorwürfe, so im Fall des im August 2014 in Ferguson erschossenen Michael Brown. Eine Anklage gilt auch hier als unwahrscheinlich.

BERND PICKERT

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