: Sextourist zu zwei Jahren Haft verurteilt
■ 52jähriger Deutscher mißbrauchte im Urlaub junges thailändisches Mädchen. Die Tat filmte er per Video. Ein deutscher Polizeibeamter hatte ihn beobachtet
Frankfurt/Main (taz) – Ein Softie steht da vor dem Amtsrichter und seinen Schöffen. Weich die Gesichtszüge, halblang die gepflegten Haare und gepflegt auch die legere Kleidung. Das ist Wolfgang F., der gestern zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung dafür verurteilt wurde, daß er in Thailand ein höchstens zehn Jahre altes Mädchen sexuell mißbraucht hatte. Den sexuellen Akt hatte er mit der eigenen Videokamera abgelichtet.
Der gelernte Fernmeldetechniker Wolfgang F. aus Bad Nauheim in der Wetterau ist einschlägig vorbestraft. Vor sechs Jahren verurteilte ihn das Amtsgericht in Friedberg zu einer Geldstrafe von 7.000 Mark. Der 52jährige hatte „kinderpornographische Schriften, Bilder und Videoaufnahmen“ gekauft und gewinnbringend weitervertrieben. Auch sein übriges Vorstrafenregister ist beeindruckend: diverse Betrugsdelikte, Nötigung im Straßenverkehr, grobe Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Urkundenfälschung.
Seit seiner Scheidung in den 70er Jahren, so trägt sein Anwalt vor, habe Wolfgang F. kaum noch sexuelle Kontakte mit Frauen gehabt. Wenn, dann nur in Asien und dort „mit sehr jungen Frauen“. Wolfgang F. gibt seine „Neigung zu extrem jungen Frauen“ freimütig zu. Aber Kinder seien das nicht gewesen – zumindest bis zum Jahreswechsel 1993/94. Da vergriff er sich in Phuket an einem Mädchen, das ihm von einer Frau „zugeführt“ wurde, und das „vielleicht zehn Jahre alt, vielleicht aber auch jünger“ gewesen sei. Zunächst, sagt er, habe er dieses „Angebot“ nicht annehmen wollen. Aber die „Vermittlerin“ habe ihm eine „Szene gemacht“ und ihm etwas von ihren Unkosten „vorgejammert“. Deshalb habe er eingewilligt, das Mädchen mit auf sein Hotelzimmer zu nehmen – für umgerechnet 100 Mark. Sein Pech: Ein deutscher Polizeibeamter auf Urlaub beobachtete den „Handel“ und verständigte seine Kollegen in Frankfurt.
Als Wolfgang F. nach knapp zweimonatigem Thailandaufenthalt im Februar 1994 auf dem Rhein-Main-Flughafen landete, wurde er schon von der Polizei erwartet. In seinem Gepäck die Videokassette, die jetzt als Beweismittel Nummer eins dient. Mit der einen Hand habe der Angeklagte „Manipulationen an der Scheide“ des Mädchens vorgenommen, mit der anderen die Videokamera bedient, konstatierte die Staatsanwältin nach Sichtung der Aufnahmen. Die Bilder, sagte gestern der sichtlich angewiderte Amtsrichter, gehörten „in den Reißwolf“.
Vehement bestreitet Wolfgang F. vor Gericht, daß er die Videokassette habe verkaufen wollen. Die Kassette sei „nur ein Geschenk für einen Freund“ gewesen. Ob sich das Mädchen gegen die „Manipulationen“ gewehrt habe, will der Staatsanwalt noch wissen. So ganz freiwillig, so Wolfgang F., habe das Kind nicht mitgespielt: „Es ist halt passiert, ich kann es nicht mehr ändern.“ Klaus-Peter Klingelschmitt
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