■ Wissenswertes über Logos: Hanfblätter zu Äpfeln
Mit Hanf läßt sich Geld verdienen. Diese Erkenntnis hat bereits Kreise gezogen. Doch wer auf den Zug der Zeitgeist- Pflanze aufspringen will, braucht auch ein Fähnchen, das er in den Wind hängen kann. Logo: Auf dem Fähnchen ist ein Hanfblatt. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Die Firma Helmut Steinmetz aus Hattersheim ist der Meinung, daß dies noch lange nicht jeder machen darf, und hat 1995 beim Patentamt Widerspruch gegen die Anmeldung des Logos der HanfHaus GmbH aus Berlin eingelegt. Begründung: Die HanfHaus GmbH beachte nicht die „Kennzeichenrechte“, die Steinmetz mit der Eintragung des eigenen Hanfblatt-Logos beim Patentamt zustünden.
Folgende Erklärung solle daher unterschrieben werden: „Wir [...] verpflichten uns hiermit [...] es ab sofort zu unterlassen, die Darstellung eines Hanfblattes alleine oder in Verbindung mit anderen Wort- und Bildbestandteilen im geschäftlichen Verkehr [...] zu benutzen.“
Mathias Bröckers, Geschäftsführer der HanfHaus GmbH, zeigte sich befremdet von diesem Ansinnen: Es „sollte Ihnen bekannt sein, daß das Bild eines Hanfblattes als solchem genausowenig geschützt werden kann, wie das Wort ,Hanf‘.“ Des weiteren empfiehlt er, „doch gleich einen Apfel zu zeichnen und die Firma Possmann samt der gesamten Äppelwoi-Industrie zu verklagen.“
Prompte Antwort von Steinmetz' Anwalt: „Der Unterschied zu Ihrem Vorschlag, einen Apfel für Apfelwein schützen zu lassen, besteht darin, daß die Darstellung eines Apfels für jedermann ein Hinweis auf die Beschaffenheit des Getränkes gibt, was bei dem allgemein unbekannten Hanfblatt für Kosmetika nicht der Fall ist [...].“ Was von Bröckers nicht unwidersprochen bleiben sollte: „Daß das von Ihrem Mandanten eingetragene Hanfblatt dem von uns verwendeten irgendwie ähnlich sieht, liegt in der Natur der Sache, so sehen Hanfblätter nun mal aus – deshalb habe ich Ihnen ja auch empfohlen, einen Apfel zu zeichnen und Possmann zu verklagen. Und daß beim Apfelwein der Apfel auf der Flasche auf die Beschaffenheit des Inhalts hinweist, stellen Sie sich vor: das ist bei unseren Hanfprodukten auch so. Wo ein Hanfblatt drauf ist, ist auch Hanf drin.“
Das sieht bislang auch das Patentamt so, doch es kreisen noch andere Hanfblatt-Geier durchs Land. Lars Klaaßen
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen