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Weiter Tauziehen um Schleuse

■ Obergutachten für Spreedurchstich und Neubau der Schleuse Charlottenburg, doch Umweltverwaltung sucht Alternativen. Kleiner Durchstich als Kompromiß?

Der Ausbau der Charlottenburger Schleuse bleibt ein Streitpunkt zwischen der Bau- und der Umweltverwaltung. Auch nach der Vorlage eines „Obergutachtens“ zur Frage des Schleusenneubaus sind sich die Senatoren Jürgen Klemann (CDU) und Peter Strieder (SPD) uneinig darüber, welche Folgerungen aus dem Gutachten zu ziehen sind.

Für Klemann ist klar, daß der Ausbau in seiner „großen Variante“ mit der Spreebegradigung und dem Durchstich zweier Spreeschleifen, wie ihn das „Projekt 17 Deutsche Einheit“ vorsieht, beschlossene Sache ist: „Die Zeit der Prüfungen und Diskussionen ist endgültig vorbei“, erklärte der Bausenator. Die Umweltverwaltung hingegen will sich vor einer Entscheidung das Gutachten mit der Lupe ansehen: „Das Gutachten ist für uns keine unmittelbare Aufforderung zum Bauen“, erklärte Philipp Mühlberg, Referent von Umweltsenator Strieder.

Das Obergutachten eines Münchener Ingenieurbüros, das den Senatoren am Montag vorgestellt wurde, votiert nach Angaben Klemanns „einhellig für die geradlinige Verlängerung des Westhafenkanals in Gestalt eines Spreedurchstichs. Sie wiesen darauf hin, daß dies die technisch, ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante sei.“ Die neue Schleuse für die großen Schiffe solle schnellstmöglich umgesetzt werden.

Das sieht die Umweltverwaltung, die eine Senatsvorlage zu dem Thema erarbeitet, allerdings anders. Zwar bewertete das Obergutachten Strieders Vorstellung von einem Umbau einer Schleusenkammer bei laufendem Verkehr als „akute Gefährdung“ der Schleuse. Dennoch seien die Vorschläge der Umweltverwaltung zum kleinen Ausbau nicht im Detail geprüft, sondern nur auf ihre Vereinbarkeit mit dem Regelwerk des Bundeswasserstraßenamtes untersucht worden, meinte Mühlberg. Auch der ökologische Aspekt der Maßnahme müsse noch „gesondert geprüft“ werden. Anders als in Brandenburg wird das Projekt 17 mit dem Ausbau der Schleuse in Berlin allerdings nicht durch ein Raumordnungsverfahren untersucht. Das hat möglicherweise einen guten Grund: Kürzlich hatte die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg nach Abschluß des Raumordnungsverfahrens erklärt, das Projekt 17 sei mit den Erfordernissen der Raumplanung nur vereinbar, wenn starke Eingriffe in die Landschaft unterblieben, und für eine Route im Norden Berlins plädiert, die den Ausbau der Schleuse Charlottenburg überflüssig machen würde.

Ein möglicher Kompromißvorschlag zwischen Bau- und Umweltverwaltung ist eine „mittelgroße“ Lösung. Mühlberg bestätigte, daß es in der Umweltverwaltung Überlegungen gebe, nur einen statt zweier Spreebogen an der Schleuse durchzustechen und die Schleuse neu zu bauen. Das könnte einige der Kleingärten, möglicherweise auch das Baustoffunternehmen Kluwe retten, das bereits eine Klage androhte. Bernhard Pötter

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