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Recht schaffen durch Kirchenasyl

■ Eine Studie belegt, daß Kirchenasyl Flüchtlinge vor übereifriger Bürokratie und mangelhafter Asylpraxis schützt

Bonn (taz) – Das Kirchenasyl für Flüchtlinge bricht kein Recht, sondern hilft ihm oft erst zum Durchbruch. Dies belegt nach Ansicht der Autoren eine Studie, die die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche am Donnerstag in Bonn vorgestellt hat.

Demnach haben Gerichte und Ausländerbehörden in 70 Prozent aller Kirchenasyle die Abschiebung des Flüchtlings entweder untersagt oder ausgesetzt. „Kirchenasyl hat sich damit als legitimes Handeln zum Schutz der Flüchtlinge erwiesen“, betonte Dirk Vogelskamp von der Arbeitsgemeinschaft. „Alle Flüchtlinge wären ohne die Intervention der Gemeinden entweder rechtswidrig abgeschoben oder in die Illegalität gedrängt worden“, hob Vogelskamp hervor. Die Untersuchung zu etwa zwei Dritteln der bekanntgewordenen Fälle der vergangenen sechs Jahre belege, wie mangelhaft das Asylverfahren in Deutschland sei. Vogelskamp verwies darauf, daß Flüchtlingen in 16 von 128 untersuchten Kirchenasylen nachträglich ein Schutz als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt worden sei.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin sagte, die Studie belege, daß Kirchenasyl in der Mehrheit der Fälle keineswegs ein „angemaßtes Widerstandsrecht gegen den demokratischen Gesetzgeber“ sei, wie konservative Kritik am Kirchenasyl behaupte. Vielmehr werde durch den Schutz der Gemeinden in 70 Prozent der Fälle „das Recht erst erfüllt“.

Es schütze die Flüchtlinge vor einer „übereifrigen, kalten Bürokratie“ in der Praxis des Asylverfahrens. Die Innenminister von Bund und Länder müßten deshalb „dringend“ das Asylverfahren durchforsten, um diese Fehler der Bürokratie zu verhindern. Nach Angaben von Asyl in der Kirche bieten zur Zeit 45 Gemeinden etwa 200 Flüchtlingen Schutz und Hilfe. Philipp Gessler

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