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Garzweiler II vor Gericht

■ Verfassungsrichter entscheiden bis April

Münster (taz) – Gestern hat der erste Prozeß um das von Bürgerinitiativen und den Bündnisgrünen bekämpfte Braunkohleprojekt Garzweiler II vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster begonnen. Schon vor der Verhandlung wies Gerichtspräsident Michael Bertrams darauf hin, daß es allein um Rechtsfragen gehe. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichtes, den politischen Streit um das umstrittene Projekt zu entscheiden. Er müsse klären, ob die Düsseldorfer Landesregierung berechtigt gewesen sei, die Genehmigung für den Braunkohleplan auf Basis des Landesplanungsgesetzes zu erteilen.

Gegen das von der damaligen SPD-Regierung praktizierte Verfahren hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode eine Organklage angestrengt. Die Grünen meinen, daß der Landtag in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren Garzweiler II hätte beschließen müssen. Tatsächlich, so ihr Prozeßbevollmächtigter Bernhard Stuer, sei die Planung aber am Landtag vorbeigegangen. Gunnar- Folke Schuppert, Anwalt der beklagten Landesregierung, wies diese Darstellung zurück. An der Rechtmäßigkeit des Verfahrens könne kein Zweifel bestehen, weil das bestehende Landesplanungsgesetz eine ausreichende gesetzgeberische Grundlage geboten habe.

Nach knapp zwei Stunden war die mündliche Anhörung, die wegen Überfüllung des Gerichtssaals für die zahlreichen Interessierten per Lautsprecher in einen zusätzlichen Saal übertragen wurde, vorbei. Das Urteil wird am 29. April verkündet. Walter Jakobs

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