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Pech für Biobauern

■ Urteil zu Genpflanzen auf dem Nebenacker: Kontrollen selbst zahlen

Berlin (taz) – Ein Biobauer muß Kontrollen, die die genetische Reinheit seiner Ernte sicherstellen, selbst zahlen. Mit diesem Urteilsspruch wies das Landgericht Stuttgart eine Klage des Landwirtes K. aus dem schwäbischen Wendlingen ab. In der direkten Nachbarschaft seiner Felder, die er nach den Richtlinien des Bioland- Verbandes bestellt, experimentiert die Fachhochschule Nürtingen mit genmanipulierten Zuckerrüben. Die Pflanzen sollen mit der Information eines entsprechenden Gens dem Pflanzengift Basta widerstehen. Bauer K. fürchtet, daß das Resistenzgen auf seine benachbarten Pflanzen überspringen könnte. Dann wären seine Rüben nicht mehr gentechnikfrei und er könnte Schwierigkeiten mit seinem Bioverband bekommen.

Weil das Risiko des Gentransfers jedoch sehr klein sei, heißt es in der Urteilsschrift des Landgerichtes, bestehe nur die „abstrakte Möglichkeit einer Gefahr“. Über deren Kontrolle hätte im Genehmigungsverfahren entschieden werden müssen. Anfechtbar sei die Genehmigung nicht vor dem Landgericht, das sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigt, sondern vor dem Verwaltungsgericht. Der Bauer geht in die Berufung. Er hatte vorsorglich auch beim Verwaltungsgericht eine zweite Klage eingereicht. phg

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