: EU-Recht vor Garzweiler II
■ EU-Ausschuß prüft, ob Tagebau mit Vogelschutz-Richtlinie vereinbar ist
Düsseldorf (taz) – Die Gegner des umstrittenen Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II blicken gespannt nach Brüssel. Mehrere Gemeinden aus dem rheinischen Braunkohlegebiet sind der Auffassung, daß das Projekt gegen EU- Umweltrecht verstößt. Sie haben deshalb den Petitionsausschuß des Europaparlaments angerufen. In dieser Woche sahen sich vier Abgeordnete vor Ort um. Man könne, so ihr Sprecher Edward Newmann (Großbritannien) zum Abschluß der Reise, zwar nicht die Rolle des „Schiedsrichters“ spielen, aber „wir versuchen, dafür zu sorgen, daß das europäische Recht nicht nur in Worten gilt, sondern auch in Taten umgesetzt wird“.
Genau das ist den Bittstellern zufolge in Garzweiler II nicht geschehen. Seit 1992 existiert eine europäische Vorschrift zum Schutz von Vogelarten und zur Erhaltung natürlicher Lebensräume für Tier und Planzen (FFH-Richtlinie). Obwohl sich alle EU-Länder verpflichtet hatten, die Vorgabe bis 1994 in nationales Recht umzusetzen, steht dies in Deutschland noch aus. Die Frage ist, ob die FFH- Richtlinie auch hier gilt und welche Konsequenzen das für die Genehmigung von Garzweiler II hätte.
Darüber gibt es in der Düsseldorfer Regierung einen Streit. Nach Auffassung der grünen Umweltministerin Bärbel Höhn ist eindeutig „zu bejahen“, daß die Vogelschutzrichtlinie für Garzweiler II gilt. Darüber hinaus, heißt es in einer internen Stellungnahme, sei die bisher erfolgte Umweltverträglichkeitsprüfung „nicht geeignet“, die von der Richtlinie verlangte schärfere Verträglichkeitskontrolle zu ersetzen. Sollte sich der EU-Petitionsausschuß dieser Auffassung anschließen, würde es für SPD-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement eng. Er meint, daß das EU-Petitionsverfahren auf die nun anstehenden Genehmigungsschritte „keinen Einfluß“ hat.
Die Frage ist, ob durch die mit dem Tagebau verbundenen Grundwasserabsenkungen die Feuchtgebiete im Naturpark Schwalm-Nette zerstört werden. Das befürchten die Antragsteller beim EU-Ausschuß. Die Betreibergesellschaft Rheinbraun dagegen glaubt, das verhindern zu können: Sie will jährlich 70 Millionen Kubikmeter Wasser in das Gebiet pumpen.
Die Düsseldorfer Landesregierung hat gegenüber der EU bekundet, das Problem sei „grundsätzlich beherrschbar“, räumte aber ein „Restrisiko“ ein. Sollte die EU dieses hoch einschätzen, könnte der Genehmigungsprozeß stocken. Walter Jakobs
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