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Falscher Wohnort – keine Rente

Der Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg, setzte sich anläßlich der Tagung „Die vergessenen Juden im Baltikum“ für eine individuelle Entschädigung der noch etwa 320 Überlebenden ein. In einem Brief an den niedersächsischen Kultusminister Rolf Wernstedt (SPD) schlug er vor, eine Gesetzesinitative über den Bundesrat in Gang zu bringen: „Es verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden, wenn Mitverantwortliche an NS-Verbrechen Kriegsopferrenten beziehen, die wenigen Überlebenden aber nicht.“

Die baltischen Juden erhalten keinen Pfennig, weil die Wohnortbestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes, aber auch der nach der deutschen Einigung eingerichtete Härtefond (Artikel 2-Fonds) alle NS-Verfolgten in Osteuropa diskriminiert. Anspruch auf eine Verfolgtenrente in Höhe von bis zu 500 Mark haben nur diejenigen, die in Westeuropa, Israel oder in den USA leben.

Gescheitert ist ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag, den baltischen Überlebenden als humanitäre Geste eine individuelle Entschädigung zu zahlen. Protestbriefe an die Bundesregierung wurden beantwortet – mit Sätzen wie: „Die baltischen Staaten gehörten nicht zu den Hauptbetroffenen des NS-Systems.“ Aku

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