Mit dem Hochschul-Gesetz auf Du und Du: Uni-Reform möglich
■ Hochschulreform erst 1999 spürbar
Bei früheren Beschlüssen zum Hochschulrahmen-Gesetz gab es massenhafte Studentenproteste, diesmal scheinen alle dafür zu sein: Die in der vergangenen Woche zwischen den KultusministerInnen der Länder und dem Bundesbildungsminister getroffene Vereinbarung zur Novelle des Hochschulrahmengesetzes (vgl. taz 20.8.) stößt auf breite Zustimmung. „Große Auswirkungen“wird die Gesetzesänderung auf die Hochschule haben, freut sich Rektor Ronald Mönch. Wichtig wäre, findet er, daß in einem zweiten Schritt das Dienstrecht flexibel wird, so daß mit den zugeteilten Finanzen auch flexibler die Personalkosten geplant werden können. Dies betrifft auch die vorgeschriebene „Evaluation“der Qualität der Ausbildung, bisher an der Hochschule nicht ganz ernst genommen. Denn wenn die Studierenden wirklich finden, ein Hochschullehrer sei nicht geeignet, dann passiert doch nichts.
Wichtig für die Hochschule ist auch die Einführung von abgestuften Examina, vor allem den Titel des Bachelor. Derzeit werden in Deutschland noch „Diplome“verliehen, im internationalen Vergleich eine germanische Besonderheit. Mit dem Bachelor dagegen könnte man sich überall bewerben, und der Rektor der Hochschule spekuliert auf neue „Postgraduierten-Studiengänge“, die dann zum „Master“führen würden.
An der Universität Bremen ist dagegen über diese neuen Titel bisher wenig bekannt; das Problem ist hier, daß die „Vordiplome“eher aufs Grundstudium bezogen sind und nicht zu einem Beruf qualifizieren. Derzeit gibt es aber schon „Doppeldiplome“etwa in Zusammenarbeit mit einer italienischen Uni bei den Wirtschaftswissenschaften, die nach einem Auslandsaufenthalt zu Diplom und „Master“gleichzeitig führen. Für einen „Zwischenausstieg“, findet Ludwig Voegelin von der Hochschulentwicklungspla-nung der Uni, sei der Bachelor eventuell interessant.
Der Rektor der Uni, Timm, begrüßt mehr die Möglichkeit kollektiver Hochschulleitung, die in dem neuen Gesetz vorgesehen ist. Interessant findet er die Perspektive,, durch Abweichungen von den Rahmenordnungen eines Studienabschlusses eigenes Profil zu entwickeln.
Nichts Neues an der Bremer Uni wäre dagegen die Forderung nach „Evaluation“. Der RCDS hatte die Sache unter der Parole „Prüft die Profs“populär gemacht, an der Bremer Uni werden sowohl Studenten über ihre Bewertung der Profs befragt, teilweise werden die Bewertungen sogar ausgehängt. Zudem gibt es mit Partneruniversitäten bis nach Holland ein Evaluations-System, in dem Studiengänge systematisch verglichen werden. Die Ergebnisse werden positiv als Anregung zur Veränderung in Form von „Protokollen“festgehalten – mit, so sagt Voegelin, großer Akzeptanz bei allen Beteiligten. Nur auf mögliche Gehaltssteigerungen der Lehrenden, wie in den USA der Fall, wirken sich die Evaluationen noch nicht aus.
Da nach der Rahmengesetzgebung erst die Hochschulgesetze der Länder verändert werden müssen, rechnet Rektor Mönch nicht mit konkreten neuen Rechtsnormen vor 1999. K.W.
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