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Neonazi drohen 14 Jahre

■ Staatsanwaltschaft: Verminderte Schuldfähigkeit wegen Trunkenheit

Im Prozeß gegen die beiden Neonazis, die im April dieses Jahres zwei ihrer Gesinnungsgenossen auf offener Straße erstochen hatten, hat die Staatsanwaltschaft gestern für einen der Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Jahren beantragt.

In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht rückte die Anklägerin vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes ab und verlangte einen Schuldspruch wegen Totschlags. Der 34jährige Hauptangeklagte Olaf S. habe die Opfer aus Wittenberg nach einem Streit erstochen. Wegen erheblicher Alkoholisierung sei der Mann jedoch als vermindert schuldfähig anzusehen, sagte die Staatsanwältin.

Für den zweiten Angeklagten, Detlev N., wurde auf eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft machte der 27jährige die beiden Opfer vor den Messerstichen mit Reizgas wehrlos und hielt einen der Männer aus Wittenberg fest. Die Opfer im Alter von 26 und 32 Jahren, Neonazis aus Thüringen, hatten in der Tatnacht gemeinsam mit den Angeklagten gefeiert. Gestritten hatten sie sich angeblich über das genaue Datum, an dem die rechtsextreme Partei FAP verboten worden war. Der Prozeß wird mit weiteren Plädoyers am 28. November fortgesetzt. babs

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