■ Fünf Männer wegen Busunglück angeklagt: Pannen bei Prozeßbeginn um „Todeskrater“
München (AP) – Der „Todeskrater-Prozeß“ gegen fünf Männer, die für ein Busunglück mit drei Todesopfern verantwortlich gemacht werden, hat gestern begonnen. Weil zwei Verteidiger angaben, vom Landgericht irrtümlich als Angeklagte geladen zu sein, und ein Anwalt bemängelte, von einer Schöffenumbesetzung nicht informiert worden zu sein, wurde die Verhandlung bis nachmittags unterbrochen.
Bei dem Unglück im September 1994 war ein Linienbus nahe einer U-Bahn-Baustelle in München-Trudering in einen Krater gestürzt, der sich plötzlich aufgetan hatte. Dabei starben zwei Fahrgäste und ein Bauarbeiter, 36 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Angeklagt sind drei Ingenieure und zwei Poliere wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Während des Unglücks waren sie auf dem Oktoberfest. Der Unfall hätte nach Ansicht der Anklage vermieden werden können, wenn ein Mitglied der Bauleitung und ein Ingenieur ständig vor Ort gewesen wären. Der Prozeßausgang wird vermutlich Einfluß auf die Entschädigungen für die Verletzten und die Hinterbliebenen haben. Das Verfahren ist zunächst bis zum 18. März terminiert.
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