Information im Angebot

■ Umweltbehörde möchte Fragesteller nicht mehr mit Gebühren bestrafen

Die Umweltbehörde möchte den Zugang zu Umweltinformationen erleichtern. Das erklärte die Behörde auf einen offenen Brief der Hamburger „Umweltschutzgruppe Physik / Geowissenschaften“. Die Organisation hat in den vergangenen Jahren vier Anfragen an die Verwaltung gerichtet. Die Antworten bekamen die Umweltschützer zwar – zusammen allerdings mit Rechnungen über insgesamt 6512,50 Mark.

Seit fünf Jahren räumt die sogenannte EU-Informationsrichtlinie allen Bürgern weitreichende Auskunftsrechte gegenüber Behörden ein. „Für die Übermittlung der Daten“, heißt es in der Richtlinie, können die Behörden Gebühren erheben, müssen es aber nicht. „Daß es die Gebühren gibt, liegt an der Umsetzung des EU-Rechtes durch den Bund“, erklärt Umweltbehörden-Sprecherin Kerstin Domscheit. Die Bundesregierung hat einen detaillierten Gebührenkatalog erlassen. Suchen, Ordnen, Kopieren – jeder Arbeitsschritt wird erfaßt und nach Zeitaufwand berechnet.

22 Arbeitsstunden brauchte die Umweltbehörde beispielsweise, um die genehmigten Abwasserwerte der Norddeutschen Affinerie zusammenzustellen. Weitere fünf Stunden (zu rund 90 Mark) dauerte es, um 153 Seiten zu kopieren. Nach einer Beschwerde der Umweltgruppe reduzierte die Behörde, damals noch unter Senator Fritz Vahrenholt (SPD), die vier Rechnungen etwa auf die Hälfte.

„Wir sind verpflichtet, auf der Basis der jetzigen Bundesregelung zu handeln“, erklärt Behördensprecherin Domscheit, daß Anfragende auch künftig Rechnungen bekommen. Allerdings soll das Informationsangebot – etwa im Internet (www.hamburg.de/Behoerden/Umweltbehoerde) – ausgeweitet werden. Vor dem Europäischen Gerichtshof sind außerdem mehrere Klagen gegen die deutsche Gebührenregelung anhängig. Wer wie die Hamburger Umweltschutzgruppe einen Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt hat, braucht bis zu einer Entscheidung des Gerichtes nicht zu zahlen. Achim Fischer