: Bald weniger Interregio
■ Bahn AG überprüft Nahverkehrsstrecken
Frankfurt/Main (AP) – Die Deutsche Bahn AG erwägt eine Ausdünnung des Interregio-Angebots. In einem Schreiben von Bahnchef Johannes Ludewig an die Verkehrsminister der Länder heißt es, „daß konkurrierende Angebote des Nah- und Fernverkehrs besser aufeinander abgestimmt und entsprechend angepaßt werden müssen“. Teilweise gebe es Parallelverkehr von Interregio- und Nahverkehrszügen, hieß es in Bahnkreisen. Dies sei unwirtschaftlich. Doch solle den anstehenden Gesprächen mit den Bundesländern nicht vorgegriffen werden. Die Bahn AG rechnet dem Vernehmen nach im Fernverkehr 1998 mit einem Minus von bis zu sechs Prozent. Bahnchef Ludewig sicherte in seinem Schreiben an die Minister lediglich zu: „Ein nachfrageadäquates Angebot wird – auch mit Hilfe der Länder – weiter gewährleistet.“ Der Nahverkehr ist Sache der Bundesländer, die die Leistungen bei der Bahn oder anderen Unternehmen bestellen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland warf der Bundesregierung als Bahneigentümer einen „perfiden Angriff auf den Nahverkehr“ vor. „Die Alternative, defizitäre Interregios von den Bundesländern bezahlen zu lassen oder sie einzustellen, ist ein Verrat an der Bahnreform“, erklärte der BUND-Verkehrsexperte Peter Westenberger in Bonn.
Klage gegen Atomgesetz Normenkontrollverfahren eingeleitet
Kiel (dpa) – Die schleswig-holsteinische Landesregierung klagt gegen die Novelle des Atomgesetzes, das im Mai in Kraft getreten ist. „Die gegen den erklärten Willen von Bundesrat und Vermittlungsausschuß von der Bundesregierung durchgesetzte Änderung des Atomrechts ist verfassungsrechtlich problematisch, fachlich unausgewogen und inhaltlich ein Kniefall vor der Atomindustrie“, begründete Energieminister Claus Möller (SPD) gestern den Beschluß der Landesregierung in einer Pressemitteilung. Die Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes solle vom Bundesverfassungsgericht durch ein Normenkontrollverfahren überprüft werden.
Möller kritisierte, daß durch die Novelle „die Stellung der Länder in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren erheblich beschnitten“ würde. Daß dies verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sei, weise ein von der schleswig- holsteinischen Landesregierung gemeinsam mit Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebenes Gutachten des Frankfurter Staatsrechtlers Rudolf Steinberg nach.
Der Atomrechtsexperte zeige darin auf, daß durch die Novelle Länderaufgaben an Bundesbehörden ohne entsprechende Verwaltungskompetenz übertragen würden und das Gesetz zudem zwingend einer Zustimmung durch den Bundesrat bedurft hätte.
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