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■ Arbeitsgericht weist Klage von Azubi abRassistische Äußerungen rechtfertigen Kündigung

Berlin (dpa) – Ausländerfeindliche und rassistische Äußerungen rechtfertigen die fristlose Kündigung eines Lehrlings. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall ließ sich der Kläger als Industriemechaniker ausbilden. Im Unternehmen stanzte er ein Blechschild mit der Inschrift: „Arbeit macht frei – Türkei schönes Land“. Er befestigte dies Schild an der Werkbank eines türkischen Lehrlings. Bereits zuvor waren in der Ausbildungsgruppe in Gegenwart des türkischen Azubis „Lieder mit überaus massiven und unvertretbaren rassistischen Tendenzen“ gesungen worden. Das Gericht stellte fest, daß derartige Äußerungen nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. (Az.: 13 Sa 110/97)

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