: Endstation Bützow
■ Organisator der Flüchtlingskarawane soll nach Nigeria abgeschoben werden
In Hamburg ist sein Gesicht bekannt. Der Nigerianer Anusouwu Chukwudi Akubuo bereitete die „Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen“ maßgeblich mit vor, war mit ihr im Sommer rund drei Wochen quer durch die Bundesrepublik unterwegs. Nun fürchten seine Mitstreiter um sein Leben. Chukwudi sitzt in Bützow in Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebehaft.
Bereits am vergangenen Dienstag wollte ihn die dortige Ausländerbehörde nach Nigeria abschieben. Das konnte Chukwudis Rostocker Rechtsanwalt Bernd Klapper jedoch verhindern. Am Montag wird das Verwaltungsgericht in Schwerin entscheiden, ob die Behörde den Nigerianer in sein Herkunftsland ausfliegen kann oder ob ihm, wie sein Rechtsanwalt warnt, dort politische Verfolgung droht.
Davon sind die MitorganisatorInnen der Karawane überzeugt. Chukwudi ist Mitglied der Deutschen Sektion der „Vereinten Demokratischen Front Nigerias (UDFN)“, einer bedeutenden Oppositionsgruppe in Nigeria, welcher der international bekannte Schriftsteller Wole Soyinka vorsitzt. Während der Karawane hatte Chukwudi sich wiederholt regimekritisch gegenüber dem neuen nigerianischen Machthaber, General Abdusalam Abubaka, geäußert. Der Machtwechsel in seinem Land, so Chukwudi, habe nur oberflächlich stattgefunden.
Diese Aussagen sind offenbar auch den nigerianischen Behörden bekannt. „Er wurde in vielen Städten fotografiert, und sein Bild erschien sowohl in lokalen Tageszeitungen als auch im Internet“, schrieb der Vorsitzende des Internationalen Menschenrechtsvereins in Bremen, Viray Mendis, an den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Armin Jäger (CDU). Das „Europäische Komitee zur Verteidigung der Flüchtlinge und Gastarbeiter“ (CEDRI) aus Basel warnte, die Abschiebung Chukwudis sei „absolut unverantwortlich“. Rechtsanwalt Klapper wird nun dem Verwaltungsgericht „umfängliche Beweise“ für die politischen Aktivitäten Chukwudis vorlegen. Außerdem will er einen Asylfolgeantrag stellen. Bereits seit 1994 ist der Nigerianer ausreisepflichtig, nachdem sein damaliger Asylantrag abgelehnt worden war. Den hatte er allerdings ohne rechtliche Beratung gestellt. ee
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