: Warten auf den Bund
■ Tagung: Gleichstellung homosexueller binationaler Paare konsequent fördern
Schon in zwei Jahren könnten schwule und lesbische Paare in ganz Deutschland eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen – wenn der rot-grüne Koalitionsvertrag, der ein „Gesetz gegen Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung“ verspricht, zügig und konsequent umgesetzt wird. Wie die Zeit bis dahin überbrückt und der sogenannte „Hamburger Weg für binationale Paare“ ausgebaut werden kann, der ausländischen LebenspartnerInnen schon heute eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht, darüber diskutierten am Samstag knapp 100 ExpertInnen und Betroffene bei einer Tagung im Filmhaus Ottensen.
Zwar mischte sich ab und an Skepsis in den Optimismus, vor einem historischen Durchbruch in Sachen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensformen zu stehen. Dennoch prägte merkliche Aufbruchsstimmung den Work-shop, zu dem Hamburgs Ausländerbeauftragter, der Schwulenverband Deutschlands (SVD) und der Verein BINATS (binationale schwule und lesbische Paare) eingeladen hatten.
Zumindest für Paare, die nur in der Bundesrepublik leben können, weil zum Beispiel im Herkunftsland des nicht-deutschen Partners Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird, könnte eine Härtefallregelung nach Meinung der Tagungs-TeilnehmerInnen schon vor der deutschlandweiten Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft greifen. SPD-Bundesarbeitsminister Walter Riester müßte den Betroffenen lediglich die Arbeitserlaubnis erteilen. Dann könnten Hamburg und andere Bundesländer sie als selbständige Erwerbstätige führen; der Aufenthalt der Männer und Frauen wäre gesichert.
Die Wartezeit bis zur bundesweiten Einführung der homosexuellen Ehe können aber auch deutsche schwule oder lesbische Paare sinnvoll nutzen: Gegenseitige Vollmachten und Verträge können helfen, Probleme in Sachen Unfall, Tod, Erben und Wohnung aus dem Weg zu räumen. Beim SVD gibt es inzwischen eine ganze Reihe entsprechender Musterverträge.
Florian Marten
Weitere Informationen bei BINATS (25278712), dem SVD Hamburg (% 7540382), dem Senatsamt für die Gleichstellung (% 3504-3316) oder beim Ausländerbeauftragten (% 2988-5842).
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