Kommentar: Akten einsehen
■ Datenschutzpraxis bedenklich
Ist Jürgen Schröder ein Querulant? Die Antwort darauf sollte doch eigentlich vollkommen unerheblich für seine Krankenkasse sein. Sicher ist es nicht leicht, sich ständig mit einem Klienten auseinanderzusetzen, der auf sein Recht pocht. Da dürfte der handzahme Kunde beliebter sein. Dennoch ist das Verhalten der Barmer Ersatzkasse im Fall Schröder ausgesprochen bedenklich.
Zum einen muß man sich fragen, welches Demokratieverständnis sich hinter der Aktennotiz verbirgt, daß Kunde Schröder versucht, sich auf dem Klageweg „Vorteile“ zu verschaffen. Das könnte er nur bei einer gekauften Justiz. Darum sollte man sich bei der Barmer besser fragen, warum der Mann klagt und gewinnen kann.
Zum anderen zeigt der Fall Schröder, wie klein bei einigen Unternehmen der Datenschutz geschrieben wird. Mal ehrlich, wer stellt schon einen Antrag, um in seine Krankenkassen-Leistungsakte Einsicht nehmen zu können. Darum macht es doppelt stutzig, wenn sich die Barmer derart renitent beim Datenschutz verhält – bei einem Kunden, den man selbst als Dauerkläger einschätzt. Stellt sich die Frage, welche und vor allem wie viele illegale Vermerke sich in der Akte eines Normal-Kunden befinden. Wie wäre es mit: „Kränkelt leicht – bei nächster Möglichkeit kündigen“ oder: „Macht häufig blau und rennt darum ständig zum Arzt“ und und und. Fazit: Bleiben Sie gesund, und beantragen Sie Akteneinsicht. Jens Tittmann
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