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Bremens Staatsanwälte sind fleißig

■ Ankläger haben aus Affäre um Ex-Oberstaatsanwalt von Bock gelernt / Neues Kontrollsystem garantiert schnellere Bearbeitung

Einen zweiten von Bock wird es nicht mehr geben, versichert Jan Frischmuth, Chef der Bremer Staatsanwaltschaft. 171 unerledigte Akten waren nach seiner Berufung zum Innenstaatsrat in dem verwaisten Arbeitszimmer des Oberstaatsanwalts gefunden worden. Der ehemalige Ankläger trat aufgrund der peinlichen Akten-Affäre als Staatsrat zurück und fand sich wegen Strafvereitelung im Amt selbst auf der Anklagebank wieder. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Über Arbeitsmangel kann sich die Bremer Staatsanwaltschaft nicht beklagten. 50.564 Anzeigen gingen im Jahr 1997 bei der Behörde ein. 8.400 waren am Ende des Jahres noch unerledigt. Laut Bericht des Statistischen Bundesamtes über die Geschäftsentwicklungen bei den Staatsanwaltschaften lag die Bremer Staatsanwaltschaft damit etwa im Bundestrend. Während im Bund 15,4 Prozent der Verfahren nicht erledigt waren, waren es in Bremen 16,6 Prozent der Verfahren. Bremen hat allerdings auch weniger Staatsanwälte als vergleichbare Oberlandsgerichtsbezirke. Bei den erledigten Verfahren pro Staatsanwalt steht Bremen mittlerweile sogar auf Platz zwei bundesweit. Bei der Erledigung ihrer Verfahren sind Bremens 45 Staatsanwälte keineswegs gnädiger als anderswo. In rund 14.100 Fällen (28 Prozent ) haben sie 1997 Anklage erhoben. Im Durchschnitt wird bei den bundesdeutschen Staatsanwaltschaften in 28,6 Prozent der Fälle Anklage erhoben.

„Kein Beamter wird so genau kontrolliert, wie ein Staatsanwalt“, sagt Frischmuth. Um einen zweiten Fall von Bock zu vermeiden, seien das System der sogenannten Restelisten umgestellt worden. Zu Zeiten von Bocks mußten Abteilungsleiter keine Rechenschaft über ihre unerledigten Fälle ablegen. „Jetzt müssen auch Abteilungsleiter eine Resteliste führen und sie vorlegen“, so Frischmuth. Durch die sogenannte Resteliste 1 wird geprüft, wieviel Verfahren acht Monate nach ihrem Eingang noch unerledigt sind. Zum Vergleich: Ein Jugendstaatsanwalt hat nach Angaben der Behörde jährlich etwa 1.800 Verfahren zu bearbeiten, ein Staatsanwalt, der für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zuständig ist, 800 bis 900. Auf dem Schreibtisch eines Anklägers, der quer durchs Strafgesetzbuch ermittelt, landen etwa 600 Fälle pro Jahr. „Wenn der 150 unerledigte Fälle auf der Resteliste 1 hat, werden wir nervös“, so Frischmuth. Mit der Restliste 2 überprüft die Generalstaatsanwaltschaft, welche Verfahren nach zwei Jahren noch offen sind. Frischmuth: „Dann gibt es Rückfragen.“ Auch das „Schönen der Resteliste“ sei im Gegensatz zu früher nicht mehr möglich. Während früher Verfahren aus der Resteliste genommen werden konnten, weil ein Verfahrenshindernis bestand und sie eingestellt wurden, ist das heute nicht mehr möglich, weil auch diese Verfahren kontrolliert werden.

Nach sechs Monaten sind in Bremen allerdings die meisten Fälle erledigt (89,4 Prozent). Im bundesweiten Vergleich sind Bremens Staatsanwälte statistisch gesehen langsamer – im bundesdurchschnitt sind 93,4 Prozent nach sechs Monaten vom Tisch. Daß in Bremen länger ermittelt wird, glaubt Frischmuth dennoch nicht. Er führt die längere Ermittlungsdauer eher auf die Umstellung auf ein neues Computerprogramm zurück. Aufgrund der Datenübertragung würden Fälle, die schon längst erledigt seien noch als unerledigt geführt.

Übrigens: Horst Nullmeyer, der stellvertretende Chef der Staatsanwaltschaft, hat eigenen Angaben zufolge drei Verfahren auf der Resteliste. Behördenchef Frischmuth schmunzelt über die Frage nach seiner Resteliste. „Die Resteliste des Behördenleiters kontrolliere ich immer noch selbst.“ kes

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