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■ Cash & CrashKonzerne kaufen zu Weihnachten eigene Aktien

Hamburg (taz) – Silvester naht, und die besten Vorsätze gelten dem Steuersparen. Ein wenig schummeln, da und dort eine Einnahme vergessen, Bestechungsgelder als Werbungskosten buchen, Zinseinnahmen in Luxemburg ignorieren und zuletzt die Gewinne innerhalb des eigenen Konzerns in ein Billigsteuerland verschieben. Dieses Jahr bietet sich den Konzernen eine weitere legale Steuersparmöglichkeit: der Rückkauf von eigenen Aktien.

Bis vor kurzem war der Rückkauf eigener Aktien fast vollständig verboten. Erst eines der letzten Meisterwerke der alten Bundesregierung, das Kontra-Gesetz (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), erlaubt erstmals den Aktienrückkauf. Das damit verbundene Steuersparen funktioniert so: Die zurückgekauften Aktien werden „eingezogen“, das heißt, sie werden vernichtet. Dann darf ein Großteil des Kaufpreises steuermindernd abgeschrieben werden. Eine Beispielsrechnung ergibt eine Ersparnis für den Rückkäufer von 48,38 Mark pro 200-Mark-Aktie. Kauft ein Konzern also eigene Aktien zum Börsenkurs von einer Milliarde Mark, so darf er sich über eine Steuergutschrift von 241,9 Millionen Mark freuen.

Diese Millionen hätten ohne die Aktion die Aktionäre an Steuer erspart. Daher ist das Verfahren aus Sicht des Finanzministeriums letztlich steuerneutral und sei obendrein praktisch, da die Verkäufer der Aktien ja nicht bekannt seien. Worin jedoch der volkswirtschaftliche Nutzen besteht, bleibt ebenso verborgen wie der Sinn eines solchen Steuergeschenks an die Aktiengesellschaften.

Banker nennen den Schutz vor feindlichen Übernahmen oder die Kurspflege: Der Kurs wird stabilisiert, oder er steigt an. Letzteres scheint bei den ersten Rückkäufern passiert zu sein. Bei der Kögel, Escada oder Schering AG laufen die Kurse seit der Ankündigung fester Rückkaufprogramme überdurchschnittlich gut. Henry Mathews vom Dachverband der Kritischen AktionärInnen gefällt darum die ganze Richtung nicht: „Die wahren Kurse könnten verschleiert werden.“

Inzwischen haben sich mehr als 50 Aktiengesellschaften von ihren Hauptversammlungen die Erlaubnis für Rückkäufe ausstellen lassen. Im Regelfall darf bis zu zehn Prozent des Grundkapitals eingezogen werden. Hermannus Pfeiffer

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