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Schulklage vor Bundesverfassungsgericht angerufen

■ „Bekenntnisschule“ will Umland-Schüler nicht mehr schröpfen

Muß ein Viertel der SchülerInnen der Freien Evangelischen Bekenntnisschule bald 660 statt derzeit 190 Mark Schulgeld im Monat zahlen? Mit dieser Frage muß sich nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen sah sich nicht zuständig und rief die Karlsruher Kollegen um Hilfe.

Rund 250 der 1.000 Schüler der Bremer Schule kommen aus dem niedersächsischen Umland. Seit Oktober 1996 aber schießt Niedersachsen keine Kompensationszahlungen für den Dienst am Nachbarn mehr zu. Der Verein Freie Evangelische Bekennnisschule e.V. klagte daraufhin gegen die Freie Hansestadt Bremen, um zu erreichen, daß Bremen die ausgefallenen Zahlungen übernimmt.

Das Verwaltungsgericht war der Meinung, daß die Schule nicht zu einem Verzicht auf niedersächsiche Schüler gezwungen werden dürfte, außerdem würde ein höheres Gastschulgeld für einen Teil der SchülerInnen gegen das Sogenannte „Sondierungsverbot“ verstoßen: Danach darf eine staatlich anerkannte Schule eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern. Das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen, da das Verwaltungsgericht nicht darüber entscheiden darf, ob das bremische Privatschulgesetz verfassungskonform ist. cd

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