: Postverbot in Arkadien
■ Hausverbot in Schönhauser Allee. Arcaden schließen dortiges Postamt mit ein
Thomas Becker (Name geändert) hat ein Problem. Vor wenigen Tagen erteilten ihm die Security-Männer des neuen Einkaufscenters „Schönhauser Allee Arcaden“ nach einem Disput ein Hausverbot. Zusätzlich wurde ihm auch eine „Anzeige wegen Körperverletzung“ in Aussicht gestellt. Absurd ist das für Becker nicht nur wegen des Vorwurfs, sondern auch deshalb, weil er sich eine schriftliche Mitteilung der Anzeige oder einen eventuellen Strafbefehl gar nicht abholen kann: Denn das für ihn zuständige Postamt befindet sich in dem Einkaufscenter, für das er nun Hausverbot hat. Wegen der neuen großen Filiale waren zum 5. März gleich drei umliegende Postämter geschlossen worden.
Gilt das Hausverbot auf dem (Privat-)Gelände des Centers auch für eine öffentliche Einrichtung wie das Postamt? „Grundsätzlich ja“, sagt Wolfgang Seifert, Prokurist des Center-Betreibers MFI Essen. Hausverbote würden schließlich „nur aus einem wichtigen Grund“ erteilt. Aber im Einzelfall müßten die sich eigenständig verwaltenden Center entscheiden. Konrad Wachsmuth, Center-Manager der Arcaden, wiegelt dagegen ab: Das sei „viel unproblematischer“, schließlich könne man nicht pausenlos alle Besucher kontrollieren. Ein Hausverbot sei ja nur eine „in diesem Moment notwendige Maßnahme“. Wenn der Mann eine Postbenachrichtigung habe, solle man ihm den Zugang zum Postamt nicht verwehren. Notfalls solle der Mann ihn eben anrufen.
Das klingt freundlich – aber wissen das auch die Security-Leute? Formal gilt das Hausverbot, das laut Wachsmuth für eine bzw. zwei Wochen ausgesprochen werden kann. Wenn Becker das Center trotz Hausverbots betritt, riskiert er rein juristisch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Auch die Pressesprecherin der Post weiß nichts von einer verbindlichen Regelung für solche Fälle – etwa einer Vereinbarung über eine Art „Notwegerecht“ im Mietvertrag zwischen Post und Center. Sie beruft sich lediglich auf Wachsmuths Aussagen einer „Einzelfallösung“.
Grotesk ist das Ganze für Thomas Becker nicht zuletzt deshalb, weil er sich bei dem Streit gar nicht im, sondern vor dem Gebäude befunden habe: „Die haben mich ja erst in den Seiteneingang hineingezerrt.“ Ulrike Steglich
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