■ Gerichtsurteil: Späte Rüge für Medien-Razzia
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat sich am Montag einen heftigen Rüffel eingefangen: Die Durchsuchung von fünf Bremer Redaktionen im August 1996, darunter auch die Lokalredaktion der taz, wurde nachträglich für rechtswidrig erklärt. Die Aktion sorgte damals bundesweit für Schlagzeilen und Kritik.
Das Landgericht argumentiert nun, die Staatsanwaltschaft habe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt, als sie die so genannte „Medien-Razzia“ veranlasste. Außerdem hätte der Chef des Bremer Rechnungshofes, gegen die sich die Ermittlungen richteten, seine Zustimmung zur Verfolgung geben müssen.
Anlass für die Durchsuchungen war nämlich damals ein Rechnungshofpapier, das der Presse zugespielt worden war. In dem vertraulichen Bericht wurde dem Chef der Senatskanzlei, Reinhard Hoffmann, undurchsichtiges Finanzgebaren in seiner Zeit im Bildungsressort vorgewerfen. Damaliger Bildungssenator: der heutige Bürgermeister und Justizsenator Henning Scherf (SPD). Um die undichte Stelle zu finden, wurden Räume der Bremer taz, des Weser-Kuriers, der Bremer Nachrichten, des Weser-Reports und der Radio-Bremen-Sendung „Buten & Binnen“ durchsucht, zudem die Wohnungen von drei Journalisten. Tatsächlich wurde der Bericht in zwei Redaktionen beschlagnahmt, doch das Verfahren wurde später eingestellt.
Proteste der betroffenen Medien hatte das Landgericht im November 1996 noch zurückgewiesen. Die Durchsuchungen seien bereits gelaufen, die Sache nicht mehr anfechtbar. Mit Hilfe des Deutschen Journalisteverbandes (DJV) hatte ein Weser-Kurier-Journalist erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im März 1998 wurde die Sache erneut dem Landgericht vorgelegt, das nun unter Hinweis auf die Radio-Bremen-Durchsuchung entschied. Die Bremer Grünen und der DJV begrüßten den Entscheid. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu der Niederlage gestern nicht mehr äußern. Christoph Dowe
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