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Knasttote: „Brüskierung des Ausschusses“

■ Rechtsausschuss der Bürgerschaft fühlt sich im Fall der toten Claudia K. von Staatsanwaltschaft „hingehalten“ und „schlecht informiert“ / Die Behörden weisen diesen Vorwurf von sich

Der Rechtsausschuss der Bremer Bürgerschaft hat gestern teilweise scharfe Kritik an der Informationspolitik von Justizbehörde und Staatsanwaltschaft zu dem Tod einer Insassin des Bremer Frauengefängnisses geübt. Wie berichtet, war die 28-jährige Claudia K. in der Nacht zum 4. August an einer Überdosis Methadon gestorben. Davor hatte sie sich vier Tage lang über erhebliche Schmerzen beklagt. Dennoch war sie nicht in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Dazu hatten die Grünen eine Sondersitzung des Rechtsausschusses einberufen, um sich von den Behörden über die Umstände informieren zu lassen.

Nach Angaben des Grünen Hermann Kuhn seien dabei jedoch „eine Reihe von Fragen ohne angemessene Antworten geblieben“. Der justizpolitische Sprecher der CDU, Frank Lutz, fühlte sich „hingehalten. Ich war bass erstaunt darüber, dass nach 23 Tagen eine Reihe von Routinefragen noch nicht beantwortet werden konnten.“ Der justizpolitische Sprecher der SPD, Horst Isola, schloss sich diesen scharfen Tönen nicht an und sprach nur von „Detailfragen“. Aufklärung erwarte er auf der Sitzung des Ausschusses am 15. September.

In seiner Einzelkritik äußerte sich der Grüne Kuhn „befremdet“ darüber, dass vor dem Ausschuss weder der ermittelnde Staatsanwalt noch die Anstaltsleiterin erschienen waren. Stattdessen waren der leitende Oberstaatsanwalt Jan Frischmuth und von der Justizbehörde der Leiter der Abteilung für die Dienstaufsicht über Gerichte und Staatsanwaltschaften, Hans Wrobel, sowie die Justizsprecherin Lisa Lutzebäck anwesend. „Das ist eine Brüskierung des Ausschusses“, so Kuhn. Nach seinen Angaben hätten die Behördenvertreter Fragen nach der Herkunft der tödlichen 100 Milliliter Methadon, der medizinischen Behandlung der Frau und dem Verhalten der Ärzte nicht beantworten können. Letzteres, weil Oberstaatsanwalt Frischmuth die Handschrift des Arztes nicht lesen konnte. Kuhn weiter: „Ich sehe einen eklatanten Widerspruch in der Behandlung der Frau mit teilweise schweren Mitteln. Die Einlieferung in ein Krankenhaus ist aber abgelehnt worden. Dazu wurden nur mangelnde Auskünfte gegeben.“

Diese Kritik wiesen gestern Staatsanwaltschaft und Justizbehörde zurück. Justizsprecherin Lutzebäck verwies darauf, dass es üblich sei, dass Justizsenator Henning Scherf (SPD) vor dem Ausschuss Auskunft gebe. Dieser weilt jedoch im Urlaub. Also ordnete Staatsrat Ulrich Mäurer an, dass wiederum sein Stellvertreter Wrobel und die Justizsprecherin den Ausschuss informieren. Zu Einzelpunkten wie die Durchsuchung der Zellen sagte Lutzebäck, dies sei geschehen und der Inhalt beschlagnahmt worden. Das sei aber auch dem Ausschuss mitgeteilt worden. Auf die Frage nach dem Weg, auf dem das Methadon in die Anstalt gekommen sei, habe sie dagegen vergeblich gewartet.

Oberstaatsanwalt Frischmuth sagte gestern, er habe keine Ahnung, warum sich der Ausschuss unzureichend informiert fühle. Fragen die nicht beantwortet werden konnten, hätten sich auf noch laufende Ermittlungen bezogen. Allerdings musste Frischmuth einräumen, dass die Krankenakte der Frau „von hohem Interesse ist“. Dass dabei Fragen offen blieben erklärte er damit, die Akte sei in Berlin, weil ein unabhängiger Gutachter den Tod untersuche. Jens Tittmann

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