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Wider die Zinsschummelei

■ Rot-Grün für stärkere Besteuerung von Sparzinsen und lockeres Bankgeheimnis

Berlin (taz) – Zinseinkünfte aus großen Bankguthaben lassen sich zur Zeit noch gut am Finanzamt vorbeischleusen. Dieses Schlupfloch will SPD-Fraktionschef Peter Struck stopfen. In einem Interview mit der Zeitung DieWoche plädiert Struck dafür, dass die Banken bei Zinsgutschriften in Zukunft Kontrollmitteilungen an die Finanzämter schicken müssen. Auch der grüne Finanzexperte Klaus Müller setzt sich für diese Lösung ein und fordert gleichzeitig, dass die Bundesregierung nicht auf eine Regelung der Europäischen Union warten solle.

Die Mitgliedsstaaten verhandelten gestern wieder einmal über eine europaweit einheitliche Besteuerung der Zinsen – ohne Erfolg. Gleiche Steuersätze in allen Mitgliedsländern sollen die Kapitalflucht in Steueroasen wie die britischen Kanalinseln verhindern. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hält dagegen nichts von einem deutschen Alleingang und will eine europäische Lösung.

Gegenwärtig gilt für Zinseinkünfte in Deutschland noch ein Freibetrag von 6.000 Mark pro Jahr bei Ledigen. Wenn jemand mehr Zinsen einnimmt, werden diese mit der Zinsabschlagssteuer von 25 Prozent belastet. Für ähnliche Einkommen aus Aktiendividenden gilt ein Steuersatz von 33 Prozent. Die Besteuerung lässt sich umgehen, indem eine Person Konten bei mehreren Banken unterhält und jedes Mal den Freibetrag in Anspruch nimmt.

Eigentlich darf man die Freistellung nur einmal geltend machen. Da die Banken heute nicht verpflichtet sind, jeden Antrag auf Freistellung der Zinseinkünfte an die Finanzämter zu melden, erfahren letztere häufig nichts davon, dass ein Steuerpflichtiger schummelt. Das ließe sich durch die Kontrollmitteilungen der Banken verhindern. koch

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