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„Keine Klappe? Klappe halten!“

■ Ein Gutachten deckt auf: Kellerüberflutungen im Bremer Westen sind vielfach Folge von Schlamperei / Die Fördermittel für eine Kanalsanierung werden dennoch kaum abgerufen

Die Verblüffung ist groß. Da haben Stadt und Wasserversorger „Hansewasser“ nach lauten Klagen über regelmäßige Kellerüberflutungen im Bremer Westen sechs Millionen Mark an Zuschüssen bereitgestellt, damit private HäuslebesitzerInnen ihre marode Kanalisation auf den neuesten Stand bringen können – aber kaum jemand will das Geld. Bis Jahresende werden rund 500 AntragstellerInnen nur höchstens 800.000 Mark abgerufen haben, schätzt Hansewasser-Chef Jürgen Schoer. Dabei sind viele Kanalanschlüsse in gefluteten Privathäusern „in alarmierendem Zustand“. Das jedenfalls ergibt ein Gutachten, das die Umweltbehörde gestern vorstellte. Nur fünf von 40 untersuchten Entwässerungsanlagen genügten danach gesetzlichen Anforderungen.

Dieses erste Teilergebnis einer umfassenden Untersuchung über mögliche Ursachen häufiger Überschwemmungen im Bremer Wes-ten entlastet die Stadt wenigstens teilweise von einem bösen Verdacht. Erzürnte Hochwasseropfer insbesondere in Findorff, Walle und Schwachhausen nämlich hatten vermutet, dass die einst zuständigen Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) eine Mitschuld an ihrem Hochwasser-Leid trügen. Hatten die Entsorger doch verschiedene Regenüberläufe aus Umweltschutzgründen dicht gemacht – und seit das Dreckwasser nicht mehr beispielsweise in Schirmdeichgraben oder Torfkanal abfloss, meldeten die Privaten zunehmend „Land unter“.

„Selbst schuld“, geht der Vorwurf jetzt zurück an die Klagenden. Nach dem Gutachten des Ingenieurbüros Bremen Nord fehlten bei den meisten untersuchten Gebäuden sogar simple Ventile, die das Eindringen der Kloake durch den Kellerausfluss verhindern würden. Nur in einem Haus fanden die Experten eine Hebeanlage, die das Wasser aus Dusche oder Toilette im Souterrain rückstausicher auf vergleichsweise erhöhtes Kanalniveau hebt. „Die Hausbesitzer sind hier rechtlich in der Pflicht,“ mahnt deshalb auch der Geschäftsführer von Haus und Grund, Bernd Richter. So sieht es auch Senatorin Wischer. Zugleich bleibt sie milde: „Ordnungsrechtliche Maßnahmen können nur die Ultima Ratio sein.“ Sie setze weiterhin auf Beratung und Unterstützung. Bis zu 30 Prozent der Sanierungskosten, maximal aber 3.000 Mark, stehen dafür pro AntragstellerIn bereit. Handeln sei ratsam. Schon nach der Hochwasserwarnung vom vergangenen Freitag habe sie Schlimmes befürchtet, so Wischer.

Dass die Nachlässigkeit von EigenheimbesitzerInnen allein schuld wäre an überschwemmten Kellern, steht jedoch nicht fest. Zwar äußerte der Vertreter des Arbeitskreises „Volle Keller“ gestern vollmundig: „Wir sagen, wer jetzt noch keine Klappe eingebaut hat, soll seine Klappe halten.“ Doch erst im Januar wird ein weiteres Gutachten Aufschluss darüber bringen, ob nicht auch Mängel am Kanalnetz die Lage im Bremer Westen verschärfen. Unstrittig nämlich ist, dass auch in ordnungsgemäß gesicherte Gebäude Wasser läuft. In fünf von 40 Häusern sei dies der Fall, sagen die Gutachter. „Uns versichern die Bewohner glaubhaft: Das Wasser kommt durch die Wand.“ ede

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