Kommentar
: Verfassungsbruch abgesegnet ■ In Hessen verhindern CDU und FDP Neuwahlen

Natürlich: SPD und Bündnisgrüne hatten nicht nur nach der Landesverfassung das Recht, den Antrag auf Selbstauflösung des Landtags einzubringen. Auch die politische Moral gebot der Opposition, zu handeln. Schließlich kämpfte die Union in Hessen im Februar 1999 mit Geld aus schwarzen Kassen um die Macht im Lande und mit einer „schmutzigen“ (SPD) Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, mit der die Gesellschaft temporär gespalten wurde. Neuwahlen wären tatsächlich ein Neuanfang: für die Politiker aller Parteien in Hessen und für die Wähler, die vor einem Jahr noch nicht wussten, dass „ihre“ CDU seit Jahren diverse Waschanlagen für Schwarzgelder betrieb.

Natürlich: CDU und FDP im hessischen Landtag wehrten sich geschlossen. Denn die Landesregierung in ihrer Gesamtheit und die Abgeordneten im Landtag, so die Argumentation, hätten mit der Spendenaffäre der CDU und der daraus resultierenden „Systemkrise“ (Bündnisgrüne) nichts zu tun gehabt; auch wenn die Opposition – noch erfolglos – versucht, den Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und seinen Staatsminister Franz Josef Jung mit in den (Spenden-)Sumpf zu ziehen. Insbesondere die FDP, nicht verstrickt in die Skandale des Koalitionspartners, bekämpfte vehement den Auflösungsantrag. Denn wann wird es jemals wieder in einem Bundesland – wie in Hessen 1999 – noch stolze zwei Ministerposten für die FDP geben? Never again. Das Abstimmungsverhalten als Teil des permanenten Überlebenskampfes der FDP: Auch das ist legitim.

Mit der Debatte gestern war der politische CDU-Skandal endlich angekommen, wohin er auch gehört: ins Parlament. Die Volksvertreter bezogen öffentlich und heftig Position. Auch wenn SPD und Bündnisgrüne mit ihrem Antrag letztlich scheiterten: Die repräsentative Demokratie in Hessen hat gewonnen; und sie funktioniert (noch), ebenso wie Justiz – und freie Presse. Keine Staatskrise also. Aber Verfassungsbruch. In der Demokratie zählt aber – auch nach tagelangen Debatten – nur die Abstimmung. Gestern standen CDU und FDP einstweilen in Treue fest zueinander. Neuwahlen in Hessen kann es – nach der Verfassung – dennoch geben, wenn der Wahlprüfungsausschuss am 7. Februar entsprechende entscheidet: nach Recht und Gesetz.

Klaus-Peter Klingelschmitt