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„Nicht gänzlich ohne Risiko“

■ Togolese soll aus Hamburg abgeschoben werden. Sein Bruder wurde bereits ermordet

Eine Auszeit war das Leben im Exil nicht. Sein Parteibuch in der oppositionellen Union Force Changement (UFC) hat Abdou Razak Amadou mit über die Grenze genommen, als er 1996 nach der Ermordung seines Bruders aus Togo nach Hamburg floh. Dennoch soll er jetzt wieder in das westafrikanische Land abgeschoben werden.

Obwohl die Alleinherrschaft des Diktators Etienne Gnassingbe Eyadema nach über drei Jahrzehnten offiziell durch Wahlen beendet wurde, hat sich die Menschenrechtslage laut einem Bericht des UNHCR 1998 erneut verschärft: Nachdem Eyadema die Präsidentschaftswahlen manipulierte, kam es zu gewaltsamen Übergriffen der Sicherheitskräfte auf Teilnehmer an Protestdemonstrationen. Die Parlamentswahl im März 1999 wurde daraufhin von der Opposition boykottiert. Nach Angaben von amnesty international, die ihren Jahresbericht über Togo 1999 mit „staatlicher Terror“ überschrieb, ist es „mit keiner der demokratischen Veränderungen gelungen, den Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen“.

Amadous Familie war in der oppositionellen UFC aktiv. Schon als kleiner Junge verteilte Razak Flugblätter und verkaufte Zeitungen der Partei. Sein Vater ist seit 1993 spurlos verschwunden. Nach Deutschland floh er an dem Tag, an dem er die Leiche seines älteren Bruders fand.

In Hamburg engagierte sich Amadou weiterhin in der Exilorganisation der UFC. Auf einer Demonstration für Mumia Abu Jamal am 13. Mai sprach er eine Grußadresse der Partei. Auf einer öffentlichen Veranstaltung im Kölibri in St. Pauli am Donnerstag sagte er: „Die Diktatur Eyademas nutzt die Ressourcen Togos nicht für das Volk, sondern zum eigenen Profit.“ Doch „wenn du diese Wahrheit sagst, lebst du nicht mehr lange“.

Das Verwaltungsgericht Hamburg, vor dem Amadou auf Anerkennung als Asylberechtigter klagte, bestätigte ihm die „erlittene Vorverfolgung“ in Togo, denn „er ist aufgrund seiner Verwandschaft zu seinem Bruder in die gegen diesen gerichteten Verfolgungsmaßnahmen einbezogen worden“. Dennoch lehnte das Gericht die Klage ab. Es sei lediglich davon auszugehen, dass eine Rückkehr in den Togo „nicht gänzlich ohne Risiko ist“. Elke Spanner

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