: Sechs Fragen an die neue Rente
Wie viel Rente gibt es künftig?
Für die heutigen Rentner ändert sich wenig. Die Renten steigen wegen der neuen Berechnung der Nettolöhne nur etwas langsamer. Doch alle, die ab 2011 in den Ruhestand wechseln, müssen mit erheblich weniger Rente rechnen. Durch den Ausgleichsfaktor und eine neue Nettolohnberechnung sackt das tatsächliche so genannte Eckrentenniveau für Einzahler, die 2030 in den Ruhestand wechseln, auf rund 62 Prozent (heute 70 Prozent). Diese Generation bekommt somit bei gleich hoher Einzahlung 11 Prozent weniger Rente als heutige Ruheständler.
Wie viel Beiträge werden fällig?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinken langsam, steigen dann aber wieder. Der Beitragssatz, der derzeit bei 19,3 Prozent des Bruttolohns liegt (von Arbeitnehmern und -gebern hälftig zu tragen) vermindert sich bis 2010 auf 18,7 Prozent. Dann steigt er wieder bis zum Jahr 2030 auf 21,9 Prozent und soll dauerhaft unter 22 Prozent bleiben. Die Jüngeren zahlen also mehr ein und bekommen weniger raus.
Wie wird die neue private Vorsorge gefördert?
Jeder Arbeitnehmer soll durch eine private Zusatzrente für das Alter vorsorgen. Die Zusatzvorsorge ist freiwillig, der Staat fördert jedoch mit Zuschüssen oder steuerlicher Freistellung der Sparbeiträge. Die für die Betroffenen jeweils günstigere Variante wird vom Finanzamt automatisch errechnet. Steuerlich freigestellt werden im Jahr 2001 Beiträge in eine private Rentenversicherung in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttogehalts. Der Freibetrag steigt dann sukzesssive auf 4 Prozent im Jahre 2008. Wer wenig Geld verdient und nur wenig oder keine Steuern zahlt, bekommt einen staatlichen Zuschuss zur Altersvorsorge. Ein Alleinstehender erhält im Jahr 2001 einen Zuschuss von 37,50 Mark pro Jahr. Der Zuschuss steigt auf 300 Mark im Jahr 2008. Dabei müssen jedoch parallel die Eigenbeiträge eingezahlt werden. Pro Kind gibt es einen Zuschuss, der von jährlich 45 Mark im Jahre 2001 auf 360 Mark im Jahr 2008 steigt.
Welche private Versicherung wird gefördert?
Der Staat fördert nur Anlageformen, die im Alter eine monatliche Rente garantieren. Dabei kann es sich um eine private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente handeln. Die am meisten verbreitete private Vorsorge – die Kapitallebensversicherung mit einmaliger Auszahlung – ist nicht förderfähig.
Was ändert sich für Eltern und Eheleute?
Wer nach der Geburt seines Kindes nur noch Teilzeit arbeitet, dessen Beiträge zur Rente werden in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes höher bewertet als bisher. Die Beiträge werden rechnerisch aufgestockt um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens. Eheleute können zudem ihre während der Ehe anfallenden Rentenansprüche hälftig teilen (Rentensplitting).
Was wird aus den armen RentnerInnen?
Künftig sollen die Kinder von armen Rentnern, die zusätzlich Sozialhilfe bekommen, nicht mehr für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden. BD
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