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Erst verboten, dann ausgezeichnet

Gericht hat Studentenschaft der Humboldt-Uni Unterstützung eines humanitären Projekts in Sankt Petersburg untersagt – wegen seines allgemein politischen Charakters. Jetzt bekommen die Studenten dafür einen Preis

von MATTHIAS SPITTMANN

Die Studentenschaft der Humboldt-Uni und der deutsche Förderverein der russischen Menschenrechts- und Wohltätigkeitsorganisation „Memorial“ werden mit dem „Förderpreis Humanitäre Hilfe“ der Robert-Bosch-Stiftung ausgezeichnet – für ein Projekt, für das die Studentenschaft zuvor wegen „allgemein politischer Betätigung“ zu einem Zwangsgeld von 5.000 Mark verurteilt worden war. Die Studenten hatten Geld für ein „Memorial“-Projekt bewilligt, das Jugendlichen in Sankt Petersburger Gefängnissen eine Perspektive nach dem Knast eröffnen soll. Mit den Mitteln wurden unter anderem Schulbücher, Hefte und Sportkleidung finanziert. Dafür bekommen die Studenten und der Förderverein jetzt den mit 50.000 Mark dotierten vierten Platz des Bosch-Preises. Insgsamt hatten sich 259 Projekte um einen Preis beworben. Am morgigen Dienstag wird Bundespräsident Johannes Rau in Potsdam die Preise verleihen.

Die Studentenschaft dürfe nicht zu einer „Servicestation für weltweite linksradikale Politik“ werden, hatte Tim Peters, Kläger und eines der vier Mitglieder des Rings Christlich Demokratischer Studenten im sechzigköpfigen Humboldt-Studentenparlament, im April das verhängte Ordnungsgeld begrüßt. Wie viele andere Studentenvertretungen war auch der ReferentInnenrat der Humboldt-Uni von rechten Studenten verklagt worden: Die Studentenparlamente dürften sich ausschließlich mit rein hochschulpolitischen Angelegenheiten beschäftigen. Alles andere verletze die Kläger in ihren Grundrechten, da alle Studenten zwangsweise Mitglied in den Studentenschaften sind. Reihenweise hatten die Verwaltungsgerichte daraufhin einstweilige Anordnungen erlassen und den Studentenvertretern bis zum Ende des meist viele Jahre dauernden Hauptverfahrens allgemein politische Äußerungen verboten.

Das Petersburger Projekt an sich findet auch Peters vom Ring Christlich Demokratischer Studenten gut, das Problem aber sei der Einsatz von Geldern der Studentenschaft in einem Umfang, der über den Ausgleich von kleineren Fehlbeträgen hinausgeht. Seine Klage könnte jetzt ein größeres Problem darstellen: Denn das Preisgeld muss für weitere humanitäre Projekte in Osteuropa verwendet werden. Die aber sind den Studenten unter Androhung von Zwangsgeldern bis zu 500.000 Mark verboten. „Sollen wir das fällige Ordnungsgeld direkt mit dem Preisgeld bezahlen?“, fragt HU-Referent Oliver Stoll. „Nein“, meint Peters: „Solange das Preisgeld vom allgemeinen Haushalt getrennt bleibt, habe ich nichts dagegen.“

Im Studentenparlaments klang das noch anders. Da hatte Dietmar Borchert, Vorsitzender des Memorial-Fördervereins, Peters zur Rücknahme seiner Klage aufgefordert. Peters ging nicht darauf ein. Solange die Klage aber nicht zurückgenommen ist, hängt das Damoklesschwert Zwangsgeld über dem Projekt: Es könnte sein, dass das Verwaltungsgericht mehr Probleme mit der Petersburger Initiative hat als Peters.

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