: Privatisierung schützt nicht vor Obdachlosigkeit
Als in den 70er Jahren die hiesigen Obdachlosenasyle aufgelöst wurden, hatte man gehofft, mit der OPR-Regelung einen Schritt in Richtung Integration zu tun. BürgerInnen, die wegen ausbleibender Mietzahlungen oder sozial auffälligen, „mietwidrigen“, Verhaltens von der Zwangsräumung bedroht waren, sollten mit Hilfe der neuen Praxis in „normalen“ Wohnungen untergebracht werden.
Jetzt will sich Bremen wieder von diesem Instrument verabschieden. „Nicht praktikabel“, heißt es, und: Die OPR-Regelung sei ein Integrationshindernis. Die Frage ist jedoch, ob sich die Stadt nicht aus der Verantwortung stiehlt, wenn sie auch hier Einfluss aufgibt, dereguliert, um Kosten zu sparen, und stattdessen vor allem auf „Kooperationsbereitschaft“ mit den Wohnungsbauern setzt.
Denn was geschieht, wenn der Wohnungsmarkt nicht mehr so entspannt ist wie derzeit? Wie steht es dann mit der Kooperation? Schon jetzt ist der „Wohnungsnotstandsvertrag“ – das zweite Instrument zur Bekämpfung akut drohender Obdachlosigkeit – Makulatur, weil es immer weniger Sozialwohnungen gibt. Bei der geplanten OPR-Reduzierung sind also handfeste Verträge notwendig, keine bloßen „Absprachen“.
Und: Die Pläne, die diskriminirende Regelung weitgehend aus der (Bremer) Welt zu schaffen, taugen nur, wenn man bereit ist, stattdessen Prävention zu befördern – und langfristig zu finanzieren – wie in anderen deutschen Städten auch.
Milko Haase
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