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Gericht weist NS-Sklaven ab

HANNOVER dpa ■ Das Landgericht Hannover hat eine Entschädigungsklage von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern gegen den Kekshersteller Bahlsen abgewiesen. Die Ansprüche seien inzwischen verjährt, urteilte das Gericht. 60 KlägerInnen, zumeist Frauen aus der Ukraine, die 1941 nach Deutschland deportiert wurden, hatten von dem Unternehmen Zahlungen zwischen 9.000 und 50.000 Mark verlangt – insgesamt über eine Million Mark. Bahlsen hatte während der Nazi-Herrschaft rund 200 Zwangsarbeiter beschäftigt. Nun müssen die Betroffenen warten, bis das neue Bundesgesetz zur Zwangsarbeiterentschädigung greift. Wann die ersten Stiftungsgelder fließen, ist aber nach wie vor offen. Das Gesetz ist zwar offiziell verkündet, wird aber erst vollzogen, wenn in den USA keine Klagen mehr gegen deutsche Firmen anhängig sind. Das Gericht ließ die Frage offen, inwieweit Klagen von Zwangsarbeitern gegen deutsche Unternehmen durch das neue Stiftungsgesetz künftig hinfällig sind.

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