Kommentar: Bärendienst
■ Warum Ronald Schill für wahltaktische Zwecke die Logik vergisst
Es ist ein normales Verfahren, das der Fall Ronald Schill gerade durchläuft: Ein Gericht spricht ein Urteil, eine höhere Instanz hebt es wieder auf. Gerade Schill hat als Strafrichter „Gnadenlos“ hunderte Male erlebt, dass die von ihm verkündeten Entscheidungen wieder einkassiert wurden. Folgt man seiner jetzigen Logik, hat sich dadurch hunderte Male ein „Kollaps“ und Missbrauch seiner Richtertätigkeit offenbart. Das hätte ihm Hunderte von Anzeigen wegen „Verfolgung Unschuldiger“ einbringen müssen.
Schill aber pflegt die Dinge wahltaktisch zu betrachten. So blendete er gestern aus, dass der Generalbundesanwalt Schills damalige Verzögerung der Aktenbearbeitung nicht in Frage stellte. Deshalb hat er seinen Richterkollegen einen Bärendienst erwiesen, als er gestern den „katastrophalen Zustand“ der Justiz ankreidete: Auch die Kollegen hatten vor wenigen Wochen ihre Überlastung beschrieben. Die damals von Schill inhaftierten Prozesszuschauer waren aber nicht drei Tage im Knast, weil die Justiz kollabiert und die Beschwerde nicht schneller bearbeitet werden konnte. Sie lag unbearbeitet auf dem Schreibtisch von Schill, weil der am Tag nach der Inhaftierung erst mittags in seinem Büro erschienen war.
Und: Für Überlastung seiner Kollegen hatte Schill, der diese nach den Bürgerschaftswahlen vor dem Kollaps retten will, als Strafrichter höchstselbst gesorgt: Nachdem 1999 Anklage gegen ihn erhoben worden war, hatte er sich für befangen erklärt, und den Kollegen nach seiner Umsetzung rund 270 Fälle unbearbeitet hinterlassen. Elke Spanner
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