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Union: Ehe in Gefahr

Das Bundesverfassungsgericht tagt zur Homo-Ehe: Union befürchtet die Unterhöhlung des Schutzes der Ehe. Das Urteil erfolgt am 18. Juli

KARLSRUHE taz ■ Ein neues familienrechtliches Institut nannten die Richter des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Genau dagegen haben aber die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen etwas. Gleichgeschlechtliche Partner können ihrer Meinung nach keine Familie und auch nicht familienähnlich sein. Deshalb wollen sie das für den 1. August geplante In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes verhindern und haben beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Gestern wurde über diesen Antrag in Karlsruhe verhandelt.

Kern der Kritik am neuen Gesetz war der Vorwurf, die eingetragene Lebenspartnerschaft höhle den in Artikel 6 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Schutz der Ehe aus. Die Ehe genieße, so der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Schmidt, eine ganz besondere, „exklusive“ Privilegierung. Wenn man andere Lebensgemeinschaften gleich oder ähnlich privilegiere, sei dieser vom Grundgesetz geforderte „besondere Schutz von Ehe und Familie“ nicht mehr gewährleistet.

Mit der tatsächlichen Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Gesetzes haben sich die Richter jedoch nur am Rande zu befassen. Bei einem Eilantrag, wie er hier vorliegt, werden in erster Linie die jeweils möglichen Folgen erörtert, die einträten, wenn das Gesetz in Kraft treten und später als verfassungswidrig erklärt werden würde; aber auch die Folgen, wenn das Gesetz nicht in Kraft tritt und sich später als verfassungsgemäß herausstellt. Auf diesem hypothetischen Feld spielte sich dann auch der Streit ab. Bayerns Innenminister Günther Beckstein fürchtet, dass durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes „Fakten geschaffen werden, die nur mit großen Schwierigkeiten rückabgewickelt werden können“.

Von Regierungsseite wurde heftig widersprochen: Es gebe weder eine Gefährdung des Allgemeinwohls noch einen Zustand der Rechtsunsicherheit, wenn das Gesetz wie geplant wirksam werde, meinte Staatssekretär Eckhart Pick aus dem Justizministerium. Beistand bekam er vom rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion. Volker Beck: Durch die Regelung werde endlich die Diskriminierung homosexueller Paarer beseitigt. Ein weiterer Aufschub der Durchsetzung dieser Rechte sei nicht hinnehmbar.

Das Gericht wird seine Entscheidung am 18. Juli verkünden.

PEGGY FIEBIG

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