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Regelung mit „Gerümpel“

■ Böse sieht im Meldegesetz nur „Zwischenschritt“

Die Bürgerschaft hat gestern mit den Stimmen von SPD und CDU das neue Meldegesetz mit der umstrittenen „Vermieter-Mitwirkung“ beschlossen (taz vom 24.10.). In der nun beschlossenen Form muss der Vermieter nichts mehr unterschreiben. Es genügt das „Einsicht nehmen“ in die Melde- bzw. Abmelde-Bestätigung der jeweiligen Mieter. Auf Vorschlag des Innensenators Kuno Böse (CDU) hatte der Senat just diesen Passus in einem früheren Entwurf gestrichen, die CDU-Fraktion hatte aber zuletzt die „Mitwirkung“ des Vermieters bei Meldung und Abmeldung gefordert. Böse rechtfertigte diesen Schwenk gestern mit der „sicherheitspolitischen Diskussion nach dem 11. September“. Er selbst schien das jedoch nicht besonders ernst zu nehmen: Er bezeichnete die Vermieter-Mitwirkung als „Zwischenschritt“. Wenn das Melderechts-Rahmengesetz von der Bundesregierung wie geplant geändert werde, würden „unnötige Meldeverpflichtungen“ und die „Abmeldepflicht“ abgeschafft, Melderegister-Auskünfte soll es per Internet geben. Kostensparende „Entrümpelung“ der Verwaltung nennt Böse das.

Noch am 13. September hatte Böse im Beirat Walle erklärt, die Vermieterunterschrift würde nicht kontrolliert, bringe also nichts für die „Sicherheit“. Das hielt ihm die Grüne Abgeordnete Anja Stahmann gestern im Parlament vor. „Ich stehe auch zu diesen Aussagen“, antwortete Böse gestern. K.W.

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