piwik no script img

Protest bestraft

Das Amtsgericht Bergedorf hat gestern einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt, der bei einer Wahlveranstaltung vor rund einem Jahr ein Plakat der Schill-Partei von der Wand gerissen hatte. Damit habe er eine Sachbeschädigung begangen, befand die Richterin. Der Angeklagte hielt dagegen, dass das Plakat aus dickem Plastik und nicht einmal angerissen war.

Im November vorigen Jahre hatte Schill im Lichtwarkhaus in Bergedorf für seine Partei geworben. Mitten in seiner Rede sprang der nun Angeklagte Björn E. auf die Bühne und riss das hinter dem Redner an der Wand hängende Plakat herunter. Ordner überwältigten den 23jährigen und übergaben ihn der Polizei.

„Ich nahm keine Beschädigung des Plakates durch Einreißen oder Zerreißen wahr“, so Björn E. vor Gericht. Dort wurde das umstrittene Plakat auch nicht als Beweismittel vorgelegt. „Ich habe den Eindruck, dass das eine Gesinnungsstrafe war war“, sagte Björn E. Nach dem Urteil legte er Berufung ein. ee

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen