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Polizei wollte Heroin

Haschischdealer aus Augsburg ließ sich von einem Spitzel zum Heroinhandel verführen. Gericht verringerte Strafe

AUGSBURG taz ■ Der 43-jährige mutmaßliche Heroindealer, der da vor der 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts auf der Anklagebank sitzt, hat eine bemerkenswerte Karriere hinter sich. Mehmet C. war kleiner Haschischdealer – bis er durch massiven Druck eines Polizeispitzels zum Heroinhandel genötigt wurde. In einem Augsburger Nachtcafé kam irgendwann der Spitzel auf ihn zu und folgte ihm auf die Toilette, um ein paar Gramm Haschisch zu kaufen. Von diesem Tag an ließ dieser Käufer nicht mehr locker.

Mehmet C. lehnte immer wieder ab. Der Handel mit der harten Droge sei ihm zu gefährlich. „Der hat mir keine Ruhe gelassen“, sagt der Angeklagte zum Augsburger Richter. Er habe sich dann aber breitschlagen lassen. Zunächst ein Probekauf, knapp sechs Gramm, dann 89 Gramm für 7.000 Mark, und schließlich wurden 500 Gramm bestellt. Da griff die Polizei zu – und der vermeintliche Käufer entpuppte sich als Polizeispitzel.

Im September 2000 wurde Mehmet C. vom Augsburger Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gros der Strafe war für den Heroinhandel. Jetzt hat eine Kammer das Strafmaß auf zweieinhalb Jahre reduziert, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, den Fall zur Neuverhandlung nach Augsburg zurückzuverweisen.

Der Anwalt des Verurteilten Mehmet C. sagte, sein Mandant habe nie bestritten, als kleiner Haschischdealer aktiv gewesen zu sein. Er sei jedoch nachhaltig bedrängt worden, Heroin zu besorgen. Das ging so weit, dass der Spitzel behauptet habe, er müsse mit ernsthaften Folgen fürs eigene Leben rechnen, wenn Mehmet C. kein Heroin besorge.

Die 10. Kammer begründete das neue Strafmaß mit der „schwierigen Rechtslage beim Einsatz solcher nicht beamteten verdeckten Ermittler“. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Verurteilte auch ohne Einsatz des Polizeispitzels mit Heroin gedealt hätte. Gleichwohl befanden die Augsburger Richter den Mann des Handels mit Betäubungsmitteln für schuldig.

KLAUS WITTMANN

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