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Der Vulkan-Prozess neigt sich seinem Ende zu

■ Verteidiger sehen den ehemaligen Vorstandschef Hennemann entlastet. Heute plädiert der Staatsanwalt

Im Prozess gegen den Vorstandsvorsitzenden des ehemaligen Vulkan-Konzerns, Friedrich Hennemann, und weitere Vorstandsmitglieder wird heute das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Ursprünglich hatte das Gericht das Verfahren noch bis ins nächste Jahr terminiert.

Die Wende in dem Verfahren brachte die Vernehmung des Juristen Dr. Michael Schütte, der Anfang der 90er Jahre als juristischer Sachverständiger der Treuhandanstalt den Vertrag mit dem Vulkan-Konzern ausgehandelt hatte. Schütte erklärte vor Gericht am 19. November, es sei damals keine besondere „Vermögensbetreuungspflicht“ für die 850 Millionen Mark Investitionshilfen vereinbart worden.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dem „Geist“ des Vertrages habe eine solche Vermögensbetreuungspflicht entsprochen, der Werftenverbund hätte die rund 850 Millionen Mark Fördergelder für die Ost-Werften nicht anderweitig verwenden dürfen. „Niemand hat den Geist gesehen, den der Staatsanwalt beschworen hat“, spottete schon früher Rechtsanwalt Erich Joester. Von „Wiedervereinigungsmystik“ und „juristischen Gespenstern“ hatte Hennemann-Verteidiger Walther Graf im Zusammenhang mit den Interpretationen der Privatisierungsverträge gesprochen. Nach Ansicht von Hennemanns Verteidigern handelte es sich um reine Kaufverträge. Das Entgelt sei die „Gegenleistung für das wirtschaftliche Risiko durch die Übernahme nicht tragfähiger Werften gewesen.“

Nach der Aussage des Treuhand-Anwaltes sahen sich die Verteidiger in ihrer Auffassung bestätigt und zogen alle weiteren Beweisanträge zurück. Im Oktober 2000 hatte das Landgericht schon einmal einen Urteilstermin angesetzt, Staatsanwalt Burkhard Quick hatte damals für Hennemann viereinhalb Jahre Haft gefordert. Nun hat das Landgericht die Urteilsbegründung für den 21.12.2001 angekündigt und die Plädoyers der Verteidigung für den 11.12. eingeplant.

Am vergangenen Montag hatte der Staatsanwalt den früheren Vulkan-Chef erneut verhaften lassen mit der Begründung, er verfüge nicht über einen festen Wohnsitz in Bremen. Noch am selben Tag wurde dieser Haftbefehl vom Landgericht aber aufgehoben.

K.W.

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