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Aussagepflicht für Missbrauchsopfer

FREIBURG taz ■ Opfer sexuellen Missbrauchs müssen im Prozess gegen den vermeintlichen Täter grundsätzlich aussagen. Dies hat gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Das Gericht des Europarats beanstandete die Verurteilung eines Deutschen, der nicht die Möglichkeit hatte, die einzige Belastungszeugin, ein achtjähriges Mädchen, vor Gericht zu befragen. Der Mann soll das Mädchen während privater Musikstunden missbraucht haben. Ausgesagt hat es dies aber nur gegenüber seiner Mutter und der Polizei. Das deutsche Gericht begnügte sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten, weil das Mädchen unter Neurodermitis litt und die Mutter bei einer erneuten Aussage eine Verschlimmerung der Krankheit befürchtete. Dies hielt der EU-Gerichtshof nicht für einen ausreichenden Grund, um die Rechte der Verteidigung einzuschränken (Az.: 33900/96). CHR

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