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Vorhersehbare Tat

 ■ Urteile im Kampfhund-Prozess

Sie hatten darauf vertraut, dass nichts passieren würde. Sie wuss-ten, dass ihre Kampfhunde gefährlich waren und führten sie trotzdem unangeleint und ohne Maulkorb aus. Im Januar verurteilte das Landgericht Ibrahim K. zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und seine Freundin Silja W. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Im Juli zuvor hatten deren Kampfhunde den sechsjährigen Jungen Volkan auf dem Hof seiner Grundschule in Wilhelmsburg totgebissen.

„Die Tat“, sagte das Gericht, „war vorhersehbar.“ Der Staatsanwalt hatte für Haupttäter Ibrahim K. eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Mit dieser überzogenen Strafforderung hatte er falsche Erwartungen bei den Eltern des getöteten Jungen geweckt.

Der Vater von Volkan zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: „Ich habe Achtung vor deutschen Gerichten, aber ich denke, dass die Strafe zu gering ist“, sagte er. Infolge der tödlichen Hundebisse waren im Jahr zuvor die Hundeverordnungen bundesweit verschärft worden. ee

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