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Versprechen geleert

■ Alles bleibt wie es ist, nur ein bisschen flexibler: Anmeldungen für Grundschulen

Es soll ja Menschen in dieser Stadt geben, denen ist sehr recht, dass die neue Koalition nicht alles wahr macht, was sie angekündigt hat. Und die freuen sich jetzt mal über die Schulbehörde: Bei der Einschulung bleibt nämlich vorerst alles beim Alten. Alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 1995 und dem 1. Juli 1996 geboren sind, werden am 1. August schulpflichtig. Die Eltern dieser etwa 15.400 Kinder, müssen sie in der Zeit vom 7. Januar bis 8. Februar bei der für ihre Wohnung zuständigen Grundschule anmelden.

Dabei heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Schulgebietsgrenzen werden aufgehoben und somit die Wahlfreiheit der Eltern für die Schule ihrer Kinder schon ab der Grundschule eingeführt“. Die Aufhebung des Stadtteilprinzips war auf heftige und breite Kritik gestoßen. LehrerInnen, Elternverein, SPD, GAL und Regenbogen warnten vor Restschulen, auf denen eine besonders betreuungbedürftige Schülerschaft unter sich bliebe, weil alle anderen Eltern ihre Kinder in entfernte Stadtteile kutschierten.

Schulsenator Rudolf Lange (FDP) hatte diese Bedenken nicht geteilt. Nun aber wurde er von seiner Behörde in Sachen Statistik belehrt und deshalb ändert sich vorerst nichts: „Wenn man die Gebietsgrenzen vollständig aufhebt, weiß man ja gar nicht mehr, ob alle ihrer Schulpflicht nachkommen“, begründet Behördensprecher Hendrik Lange.

Wollen Eltern ihre Kinder nicht im eigenen Stadtteil einschulen, müssen sie das nach wie vor in einem Antrag erklären: Tagesmütter, aufpassende Omas und Kitas in der Nähe der begehrten Schulen sind beliebte Begründungen, denen auch im vergangenen Jahr bei 90 Prozent der 2000 betroffenen Kinder stattgegeben wurde.

Die Behörde will nun aber noch etwas großzügiger sein, „da ist man noch auf der Suche nach einem Mittelweg“, sagt der Sprecher. Ausgenommen von dem Stadtteilprinzip sind neben den Privatschulen die Deutsch-Portugiesische, die Deutsch-Italienische, die beiden Deutsch-Spanischen sowie die zwei sechsjährigen Grundschulen. Die können SchülerInnen aus ganz Hamburg und ohne Begründung besuchen. san

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