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Nur der Tod ist umsonst

Südafrikaner wurde von Ausländerbehörde zum Suizidversuch getrieben: Nun weigert er sich, dafür 18.000 Euro zu zahlen  ■ Von Marco Carini

Er sollte nicht bleiben dürfen, obwohl sein Vater in Hamburg lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatte. Dass die deutsche Ehefrau seines Vaters ihn adoptiert hatte, interessierte die Ausländerbehörde nicht. Obwohl ihm schwere psychische Schäden und eine akute Selbstmordgefahr attestiert worden war, kam er fünf Monate lang in Abschiebehaft. Während der Abschiebung schnitt er sich die Halsschlagadern auf. Doch wenige Tage nach dem missglückten Suizidversuch versuchte die Ausländerbehörde erneut, ihn nach Südafrika „zurückzuführen“.

Erst der Petitionsausschuss konnte die Behörde in letzter Sekunde stoppen und die erneute „Rückführung“ verhindern. Chris-ta Goetsch, migrationspolitische Sprecherin der GAL, sprach damals von „einem Skandal“.

Heute besitzt der 26-jährige Justin J. eine Aufenthaltsbefugnis bis zum kommenden Jahr. Ohne politischen Druck hätte es diese nie gegeben. Dass ihn die Ausländerbehörde 1999 fast in den Tod getrieben hat, würde der Südafrikaner gerne vergessen. Er kann es nicht. Denn für die Odyssee des Leidens soll Justin J. jetzt auch noch kräftig zahlen. Genau 17.734,64 Euro verlangt die Innenbehörde von dem Südafrikaner „an Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der (misslungenen) Abschiebung“.

Den höchsten Betrag soll Justin für Kost und Logis hinter schwedischen Gardinen berappen: Rund 14.000 Euro stellt ihm die Innenbehörde für fünf Monate Abschiebehaft in Rechnung. Die 90 Euro pro Nacht entsprechen den Aufenthaltskosten in einem Hotel der gehobenen Klasse. Dazu kommen noch einmal jeweils gut 1500 Euro an Flug- und Personalkosten.

Seit einem Jahr bezahlt Justin J. brav für alles, was ihm angetan wurde – in Monatsraten von 200 Euro. Das Geld was ihm bleibt, reicht kaum zum Überleben. Jetzt soll Schluss damit sein. „Ich bin dazu nicht mehr bereit“, kündigte der junge Mann gegenüber der taz an.

Das Problem dabei: Die perfide, hundertprozentige Selbstkostenbeteiligung an dem lebensgefährlichen Abschiebeversuch ist rechtmäßig. Im Paragraph 82 des Ausländergesetzes heißt es kurz und bündig: „Kosten, die durch die Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.“ Nur wenn die Abschiebung später für rechtswidrig erklärt wird, trägt der Staat die Kosten für seinen Rechtsbruch.

Bei Justin J. aber verletzte das Ausländeramt nicht eindeutig bestehendes Recht, sondern „nur“ eine kurz zuvor zwischen SPD und GAL geschlossene Vereinbarung, nach der Selbstmordgefährdete nicht abgeschoben werden dürfen. Und wer nicht „zurückgeführt“ werden kann, darf auch nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Billiger wäre es für Justin J. gewesen, er hätte auf das gehört, was ihm ein Richter bei einer Verhandlung kurz nach der Abschiebung geraten haben soll: Justin möge doch bitte mit dem nächsten Selbstmordversuch bis zur Rückkehr nach Südafrika warten. Dort könne er sich dann in irgendeine Ecke setzen und erschießen.

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