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Glasgrüne Amtsstuben

GAL-Bürgerschaftsfraktion legt Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vor. Verbraucherschutz soll Nutznießer sein, Geheimniskrämerei soll ein Ende haben, Korruption, Filz und Vetternwirtschaft der Vergangenheit angehören.

von KAI VON APPEN

In der Opposition ist es leicht, brisante Gesetzesvorlagen einzubringen, auch wenn sie, so wie der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Christian Maaß sagt, „einfach und bestechend“ sind. So legen die Grünen der Bürgerschaft einen Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ vor, mit dem Filz, Korruption und Vetternwirtschaft bekämpft und der Verbraucherschutz verbessert werden soll. „Filz hat in dieser Stadt mittlerweile viele Farben: Ob rot oder schillernd, das beste Gegenmittel ist Transparenz“, so Maaß. „Die Geheimniskrämerei muss ein Ende haben.“

Die Idee klingt einfach und plausibel: Alle HamburgerInnen, die über eine öffentliche Maßnahme Kenntnis haben möchten, konnen in der entsprechenden Behörde ein Begehren auf Auskunft gegen eine Gebühr stellen. Binnen eines Monats muss dann Auskunft erteilt werden. Entweder so umfassend, dass die Vorgänge zu durchschauen sind, oder die Akten direkt eingesehen werden können. „Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Erfahrungen Hamburgs mit vermeintlichen und tatsächlichen unsachgemäßen Einflussnahmen auf Personal- und Sachentscheidungen der Verwaltung und fragwürdigen personellen Verquickungen, besteht ein besonderes Bedürfnis nach Transparenz,“ sagt der Jurist.

Dabei sind sich die Grünen natürlich bewußt, dass der alte leninsche Grundsatz ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ nicht allerorts auf Gegenliebe stoßen wird. „Man wird natürlich in der Verwaltung auf Widerstand stoßen“, prophezeit Maaß. „Das Gesetz könnte aber auch Anlaß zum Umdenken bieten.“

Denn eigentlich ist so etwas nicht neu: So lehnt sich der GAL-Entwurf eng an die Informationsgesetze von Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg an. Und er bietet laut Maaß auch den Verbraucherschutzbehörden eine neue „Ermächtigungsgrundlage“. So weigerte sich die Gesundheitsbehörde mangels Grundlage bei der BSE-Krise, die Namen von Firmen zu nennen, die falsch ettikettierte Wurst mit Rindfleisch in den Handel gebracht hatten – aus Angst vor Regressansprüchen.

Die Transparenz in den Amtstuben hat auch ihre Grenzen: So dürfen keine persönliche Daten, Parlaments- und Betriebsgeheimnisse sowie staatliche Ermittlungsergebnisse preisgeben werden. Darüber soll der Datenschutzbeauftragte als Koordinator und Schlichter wachen.

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