piwik no script img

Aktenblättern erlaubt

Gerichtsentscheid: Stadt Essen muss in Verfahren Akten herausrücken, die ihr Verurteilung einbringen können

MÜNSTER ap ■ Die Stadt Essen muss in einem Schadenersatzverfahren Akten herausrücken, die ihr möglicherweise eine Verurteilung einbringen können. Das hat gestern das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Gericht hat damit erstmals die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes genauer definiert, das seit Anfang des Jahres in Nordrhein-Westfalen in Kraft ist.

Das Gesetz gewährt Bürgern des Bundeslandes das Recht auf grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen amtlichen Informationen, soweit nicht schützenswerte öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Apothekers. Der wollte belegen, dass Straßenarbeiten an seinem Geschäft unnötig lange gedauert hätten und unzulänglich ausgeführt worden seien, wodurch er Umsatzeinbußen erlitten habe. (Az.: OVG Münster 21 B 589/02)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen