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Troublemaker in der Kandidatenshow

Die FDP will die Teilnahme am Fernsehduell der Kanzlerkandidaten einklagen. Gutachter sieht eingeschränkte Chancen

BERLIN taz ■ Der ungebetene Gast trug ein helles Jackett und saß ganz hinten. ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender erschien gestern persönlich zur Pressekonferenz von FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper, um zu erfahren, wie sich Guido Westerwelle als Kanzlerkandidat der blau-braunen Spaßpartei in die zwei geplanten Fernsehduelle mit Gerhard Schröder und Edmund Stoiber einklagen will.

An Piepers Seite stellte der renommierte Parteienrechtler Martin Morlock sein Rechtsgutachten vor, das der FDP nur eingeschränkt Hoffnung auf Erfolg machte: Lediglich gegen das Duell auf ARD und ZDF hätte eine Klage Chancen, nicht aber gegen die ebenfalls vereinbarte Konfrontation auf Sat1 und RTL. „Die Privaten dürfen ungehemmter auf das Zuschauerinteresse losgehen“, so der Gutachter. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssten dagegen zwischen dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien und der Rundfunkfreiheit ihrer Redaktionen abwägen. Da die Politiker die Protagonisten des Duells seien, könnte das Bundesverfassungsgericht die Sendung als Wahlwerbung beurteilen, was einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit erlaube.

Noch in der Pressekonferenz widersprach ZDF-Chef Brender dieser Auffassung. So hätten Schröder und Stoiber erst auf eine Einladung der Sender reagiert, und auch die Auswahl der beiden Moderatorinnen Maybrit Illner und Sabine Christiansen sei – anders als von Pieper dargestellt – nicht von der Politik getroffen worden. Im Übrigen finde am 28. August ohnehin eine Fernsehrunde mit allen Spitzenkandidaten statt, für die Westerwelle bereits zugesagt habe. Gegenüber der taz warf Brender der FDP vor, mit ihrer Klage nur Show zu betreiben: „Es ist neuer Trouble, der in die politische Landschaft getragen werden soll und der von politischen Inhalten ablenken soll.“ Die Liberalen betrieben „einen wenig liberalen Versuch“, redaktionelle Inhalte zu beeinflussen. Auch Morlock hatte eingeräumt, das Verfassungsgericht könnte die Klage ablehnen, weil es für ARD und ZDF de facto ein Verbot des Formats „Fernsehduell“ bedeute.

Im Fall eines juristischen Siegs der FDP stünde die Fernsehrunde nicht nur Guido Westerwelle offen, sondern auch den Spitzenkandidaten, die sich nicht Kanzlerkandidaten nennen. „Kanzlerkandidat ist kein Konzept des Rechts“, so urteilte Morlock kühl, „sondern eine Maßnahme der politischen Selbstdarstellung.“

PATRIK SCHWARZ

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