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Altauto-Verordnung für neue Autos

Kaputte Autos in der Natur stehen lassen ist künftig noch blöder: Nach dem Altfahrzeug-Gesetz können solche Karossen künftig kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgegeben werden. Bisher wurden 100.000 der jährlich etwa drei Millionen Wracks im Lande einfach irgendwo deponiert. Die neue Regel gilt zunächst nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die nach dem 1. Juli zugelassen werden. Ältere Autos können erst ab dem 1. Januar 2007 gratis abgeliefert werden. Ursprünglich sollte alles einmal sehr viel schneller gehen, alte Wagen schon ab 2003 kostenlos beim Händler landen. Aber bei der entscheidenden EU-Ministerratssitzung im Jahr 1999 ereilte Deutschlands

Umweltminster Jürgen Trittin ein Anruf vom Chef, dem Herrn Schröder. Der wollte plötzlich – angeblich nach einem Gespräch mit dem damaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Ferdinand Piëch – längere Übergangsfristen haben. Für Trittin war es damals eine peinliche Blamage vor den EU-Kollegen, denn eigentlich war alles schon weitgehend ausgehandelt. Im Endeffekt kommt die Verordnung nun aber mit den neuen Fristen doch und bringt auch höhere Recyclingquoten: 85 Prozent des Gewichts ab 2006, 95 Prozent ab 2015. Um dies zu erreichen, werden die Schwermetalle Cadmium, Blei und teilweise auch Chrom in den Kraftfahrzeugen verboten. REM FOTO: MATTHIAS WEBER

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