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Hickhack um Rasselisten und das Parlament

Kuno Böse weist Rechtsbelehrung vom Kampfhunde-Anwalt zurück / Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz kippen

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in der vergangenen Woche die niedersächsische Kampfhundeverordnung aufgehoben hatte, folgerte jetzt der ehemalige Bremer FDP-Wirtschaftssenator und rechtliche Vertreter einiger Kampfhundebesitzer, Claus Jäger, dass „Bremens Verwaltungsrichter gar nicht anders können“ als das Bremer Kampfhundegesetz ebenfalls zu kippen.

Das Argument: Das Bundesverwaltungsgericht habe Rasselisten grundsätzlich für unzulässig erklärt, nach denen die Gefährlichkeit der Hunde eingestuft wird. Da auch dem Bremer Kampfhundegesetz eine solche Rasseliste zugrunde liege, folgerte Jäger: „Ein Gesetz gleichen Inhalts wie die Verordnung aus Hannover hätte Berlin genauso kassiert.“ Der Anwalt setzte noch eins drauf: Bremens Innensenator Kuno Böse (CDU) brauche nun offenbar „dringend guten juristischen Rat“.

Der Innensenator selbst wies gestern Jägers Anwürfe zurück. Vielmehr sah er das Bremer Gesetz gestärkt. Das Gericht hatte festgestellt: „Es ist Sache des Landesparlaments, (...) die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggf. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten“. Es gehe dem Gericht darum, dass die Verantwortung für die Entscheidung zugunsten einer Rasseliste vom Parlament selbst übernommen würde, so das senatorische Verständnis. Das ist in Bremen der Fall.

Und: Den juristischen Rat benötige Jäger selbst, da er nicht wisse, dass ein von einem Parlament erlassenes Gesetz nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden könne. ube

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