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Hürdenlauf zur Substitution

ÄrztInnen, die Heroinsüchtigen Methadon verschreiben, müssen jetzt besonderen Qualifikationsnachweis erbringen. Etliche lehnen das ab. Nun werden Engpässe in der medizinischen Versorgung ehemals Abhängiger befürchtet

von ELKE SPANNER

Rein finanziell betrachtet, ist die Substitutionsbehandlung ohnehin ein Ehrenamt. Die Honorierung der Methadonbehandlung Heroinsüchtiger ist gering, „man muss seine Arbeit schon sehr lieben, um das zu tun“, fasst der Arzt Rainer Ullmann zusammen. Seit Anfang Juli wird den ÄrztInnen noch mehr Engagement abverlangt: Seither muss einen speziellen Qualifikationsnachweis erbringen, wer Methadon verschreibt. 152 MedizinerInnen haben ihre Prüfung bei der Ärztekammer beantragt – und die übrigen der rund 180 in Hamburg substituierenden ÄrztInnen nicht. Nun steht zu befürchten, dass Engpässe in der medizinischen Versorgung der ehemaligen Junkies entstehen. Die Neuregelung geht zurück auf die Änderung der bundesweit gültigen Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Die trat zum ersten Juli in Kraft und sieht vor, dass substituierende MedizinerInnen eine „suchttherapeutische Qualifikation“ nachweisen müssen. Die Ärztekammern der Länder sind darin aufgefordert, diese Prüfung durchzuführen.

In Hamburg entbrannte ein Streit zwischen den MedizinerInnen und ihrem Berufsverband. Der entschied sich zunächst für das Modell, alle substituierenden ÄrztInnen eine Prüfung ablegen zu lassen – und dafür 150 Euro zu kassieren. Als diese Pläne bekannt wurden, kündigten rund 20 MedizinerInnen umgehend an, aus der Behandlung der Methadon-PatientInnen auszusteigen. Es kam zum Kompromiss: Jetzt müssen die Prüfung nur ÄrztInnen ablegen, die mit der Methadonverschreibung neu beginnen wollen. Wer bereits seit zwei Jahren in seiner Praxis substituiert, kann seine Qualifikation in einem „kollegialen Gespräch“ bei der Ärztekammer erweisen – kostenfrei.

Die meisten MedizinerInnen haben das akzeptiert: 139 haben die Prüfung bereits abgelegt, weitere 13 werden das in den kommenden Wochen tun. In der Praxis des Eimsbütteler Arztes Ullmann beispielsweise werden rund 170 Exjunkies substituiert, und um diese weiterbehandeln zu können, fand Ullmann das Gespräch in der Ärztekammer einen gangbaren Weg. Dennoch kritisiert auch er, dass die Richtlinie offiziell der Qualitätssicherung dienen soll und faktisch immer weitere Barrieren für die Methadonbehandlung schafft. Kapazitätsprobleme gäbe es ohnehin, seit 1999 der „Hamburger Vertrag“ über die Methadonbehandlung ausgelaufen ist und die Honorare für die Behandlung durch eine Bundes-Richtlinie erheblich abgesenkt worden sind. Davor hatten in Hamburg rund 225 ÄrztInnen Methadon-PatientInnen in der Praxis.

Auch der Internist Lothar Walther findet problematisch, dass die Methadonbehandlung „immer bürokratischer“ wird. Er bezeichnet es als „absurd“, dass ÄrztInnen mit mehrjähriger Erfahrung jetzt einen Fachkundenachweis dafür erbringen sollen. Walther hat einen Mittelweg gewählt: Laut Gesetz dürfen ÄrztInnen auch ohne Prüfung bis zu drei MethadonpatientInnen betreuen, und er hat entschieden, sich einfach an diese Begrenzung zu halten und keine weiteren Suchtkranken anzunehmen.Sein Kollege Christoph Müller-Schwefe hingegen hat seine zuvor vier MethadonpatientInnen gebeten, sich andere ÄrztInnen zu suchen. Zwar bedauert er die Entwicklung. Es sei gerade sinnvoll, die Betreuung von PatientInnen auf viele Praxen zu verteilen statt auf einzelne zu konzentrieren: Sitzen dort überwiegend Ex-Junkies, halte das andere PatientInnen fern. Doch der Verwaltungsaufwand, sagt er „ist einfach zu hoch“.

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