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Die Akte Hornauer

Altonas Bezirksamtsleiter hat niemanden bevorteilt und niemandem geschadet. Was er tat, war sachgerecht – dennoch hätte er es nicht tun dürfen: Ein Ermittlungsbericht über einen nicht ungewöhnlichen Behördenvorgang, der zum Politikum wurde

von SVEN-MICHAEL VEIT

Der Fall Uwe Hornauer ist voller sachlicher Ungereimtheiten und juristischer Probleme. Aus der Akte, die der taz hamburg vorliegt, ergibt sich folgendes Bild:

Der Befund

Die Justizbehörde hat ein Vorermittlungsverfahren gegen Hornauer abgeschlossen. Der 19-seitige Bericht, der bereits vom 19. August datiert, kommt zu zwei gegensätzlichen Befunden: „Dem Beamten (Hornauer, d. Red.) ist ein Dienstvergehen vorzuwerfen. (...) Das Dienstvergehen des Beamten ist von einigem Gewicht.“ Andererseits heißt es in der Akte: „Allerdings ist dem Beamten keine unzulässige Mitwirkung (...) vorzuwerfen. (...) Die Argumentation des Beamten (...) war nicht sachwidrig.“

Der Vorgang

Bezirksamtsleiter Hornauer hat sich zwischen März 2000 und April 2002 mehrfach in eine Grundstücksangelegenheit seines Liegenschaftsamtes eingeschaltet. Mieterin Diana H., Betreiberin einer Naturheilpraxis auf jenem Grundstück, bemühte sich bereits seit 1997 um dessen Erwerb. Der vom Amt schließlich im März 2000 ermittelte Wert belief sich auf 900.000 Mark, Frau H. bot 220.000 Mark.

Hornauer erklärte den Sachbearbeitern, er halte deren Berechnung für sachlich falsch. Ein „unrealistisches Angebot“ könnte, so seine Befürchtung, „zu überhaupt keiner Verwertung des Objekts“ führen, was nicht im städtischem Interesse sei. Die daraufhin eingeschaltete Finanzbehörde ermittelte einen Grundstückswert von nur noch 360.000 Mark. Ein entsprechendes neues Angebot wurde Frau H. am 21. Mai 2002 unterbreitet; sie erklärte dies am 28. Juni zur „Grundlage für ein abschließendes Verhandlungsgespräch“ und bat um einen Termin.

Das Problem: Hornauer und Diana H. waren seit Sommer 2001 liiert. Aber erst am 6. Juni 2002 erklärte Hornauer sich für „befangen“ und bat die Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde, die Federführung in dieser Angelegenheit zu übernehmen. Diese sowie die Kommission für Bodenordnung entscheiden ohnehin über städtische Grundstücksverkäufe; das jeweilige Bezirksamt bereitet diese Entscheidungen nur vor.

Hornauer habe lediglich, so der Vorermittlungsbericht, mitgewirkt in einer Sache, in der das „Letztentscheidungsrecht“ bei anderen Instanzen liegt. Dennoch hätte er nicht einmal dieses tun dürfen, obwohl das Altonaer Liegenschaftsamt „in dieser Sache insgesamt weniger glücklich“ agiert habe und der Amtschef durchaus den Eindruck gewinnen konnte, dass „ein Eingreifen nachgerade geboten sei“.

Für die Ermittlungen wurde übrigens ein weiteres Gutachten eingeholt. Danach liegt der Wert des Grundstücks zwischen „39.000 Euro“ und „einem Wert im unteren sechsstelligen Eurobereich“. Damit bewege sich, so der Bericht, das Angebot an Frau H. von 360.000 Mark „eher noch im oberen Bereich einer angemessenen Wertfindung“.

Das Ergebnis

Hornauer hat im Ergebnis der Stadt Hamburg keinerlei Schaden zugefügt und nicht versucht, Frau H. „einen unangemessenen Vorteil zu verschaffen“, so der Bericht. Er hätte aber nicht eingreifen dürfen, weil er inzwischen „eine festere persönliche Beziehung“ zu ihr „unterhielt“.

Die Fortsetzung

Ob die Justizbehörde nun ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Hornauer einleitet, ist unwahrscheinlich. Denn dieser ist seit dem 15. August im Ruhestand, weil der Senat am 13. August die formale Bestätigung seiner Wahl für eine zweite Amtszeit durch die Bezirksversammlung Altona vorerst aussetzte. Und gegen einen Beamten i.R. gibt es angeblich keine disziplinarischen Möglichkeiten. Im Ruhestand ist Hornauer aber nur, weil seine erste Amtsperiode während dieser Untersuchung auslief: Hier verheddert sich die juristische Argumentation.

Hornauers Anwälte prüfen die rechtlichen Möglichkeiten ihres Mandanten, wieder in das Amt zu kommen, in das er gewählt worden ist. SPD und GAL in der Bürgerschaft verlangen die Offenlegung der Akten. Der Fall droht Hamburgs Politiker und Juristen noch für lange Zeit zu beschäftigen.

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