Anwohnerparkplätze werden wohl teurer: Mehr Spielraum für Städte
Ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende: Minister Scheuer (CSU) will Kommunen ermöglichen, Parkausweise für AnwohnerInnen zu verteuern.
Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Kommunen bei den Preisen für Parkausweise für AnwohnerInnen freie Hand zu geben. Heute kostet ein Ausweis maximal 30,70 Euro – im Jahr. Scheuer will nach Angaben seines Ministeriums bei der Konferenz des Nationalen Kompetenzzentrums Mobilität am 21. November mit den Verkehrsministern der Länder und kommunalen Spitzenverbänden über die Freigabe beraten. Sollte die Freigabe kommen, ist das ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Denn damit steigt der Anreiz, ein Auto abzuschaffen.
„Parken in den Innenstädten ist bislang viel zu billig“, sagte Anika Meenken vom ökologischen Verkehrsclub VCD. Haben AnwohnerInnen einen speziellen Ausweis, können sie ihr Auto auf Plätzen abstellen, auf denen nur FahrerInnen mit diesem Dokument parken dürfen. Der Ausweis kostet laut „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro. Kommunen nutzen den Spielraum sehr unterschiedlich. München liegt an der oberen Grenze, Berlin an der unteren. In Stockholm dagegen kostet ein AnwohnerInnenparkausweis im Jahr umgerechnet 827 Euro, in Amsterdam 535 Euro, in Zürich umgerechnet 272 Euro.
Meenken geht davon aus, dass etliche deutsche Städte von einer möglichen Erhöhung Gebrauch machen. Denn auch der Deutsche Städtetag sieht bei der Parkraumbewirtschaftung Handlungsbedarf. Meenken fordert für Deutschland „eine Anpassung an das europäische Niveau“. Orientierungspunkt könne auch die Forderung des VCD fürs Falschparken sein. Hier sieht der Verkehrsclub Bußgelder von 100 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Ab acht Punkten ist der Führerschein weg. Bislang drohen Falschparkenden – auch auf AnwohnerInnenparkplätzen – nur Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro.
Der ADAC steht dem Vorschlag von Scheuer „offen“ gegenüber, sagte ein Sprecher. „Die Gebührenanpassung darf immer nur bedarfsweise und abhängig vom Parkdruck erfolgen“, forderte er. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Preise willkürlich festgelegt werden oder die Gebühren der Erzielung zusätzlicher Einnahmen für die kommunalen Kassen dienen.
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